Verurteilter zeigt sich reuig und einsichtig

Zwei Jahre Freiheitsstrafe für sexuelle Handlungen mit Jugendlichen

Kriminalgericht Luzern. Urteil. Richter.

(Bild: sah)

Wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen stand ein 41-jähriger Luzerner diesen Freitag vor dem Luzerner Kriminalgericht. Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren bedingter Freiheitsstrafe mit fünfjähriger Probezeit.

Er hatte mehrfach sexuelle Handlungen mit Teenagern, konsumierte regelmässig Videos von Kindspornografie und stiftete selbst Minderjährige zur Pornografie an. Diesen Taten musste sich der mittlerweile 41-jährige Luzerner diesen Freitag in einem abgekürzten Verfahren vor dem Kriminalgericht in Luzern verantworten (zentralplus berichtete).

Das Gericht verurteilt ihn zu zwei Jahren bedingter Freiheitsstrafe. Die Probezeit beläuft sich auf fünf Jahre, wobei mindestens während dieser Zeit auf Bewährungshilfe beziehungsweise auf eine Therapie oder eine Fachstelle zurückgegriffen werden muss. Bereits jetzt stehe der Verurteilte im Kontakt mit einem Psychiater, bei dem er künftig in Therapie gehen wird, so der 41-Jährige.

Der Verurteilte gibt sich während der Gerichtsverhandlung einsichtig und geständig. Er wirkt unauffällig, trägt ein rotes Shirt, Jeans und braune Winterschuhe. «Ich habe mich komplett geändert», sagt er gegenüber dem Richter. «Es war Blödsinn, den ich nie mehr machen würde», fügte er hinzu. Seine Tätigkeit als Trainer habe er seit der Untersuchung aufgegeben. Heute habe er keinen Kontakt mehr zu Kindern.

Verurteilter kämpft bereits mit Schulden

Er wohnt mittlerweile bei seiner Mutter und befindet sich in stabilen beruflichen Verhältnissen. Trotzdem habe er hohe Schulden, so der Verurteilte: «Genau kann ich es nicht sagen, aber es werden schon so 100’000 Franken sein.»

Welche genauen Verfahrenskosten auf ihn zukommen werden, wird erst nach der Verhandlung genau bestimmt. Müsste er die Kosten des Verfahrens übernehmen, würden zusätzlich über 12’000 Franken auf den Verurteilten zukommen.

 

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