Gemeinde Arth-Goldau muss Hinweisen nachgehen

Neue Vorwürfe an Hausbesitzer Moritz Schmid

Das Grundstück von Moritz und Gertrud Schmid-Bucher am Goldauerberg in Arth.

(Bild: zVg)

Der ehemalige Zuger Kantonsratspräsident Moritz Schmid bekommt eventuell erneut Ärger. Schmid hat zwar illegal erstellte Bauten bei seinem Haus am Goldauerberg zurück gebaut oder verkleinert. Der Kanton Schwyz erhielt aber eine Meldung, dass er die Auflagen nicht wirklich erfüllt hat.

Der Zuger SVP-Kantonsrat aus Walchwil und seine Familie haben seit 1987 ein Wochenend- und Ferienhäuschen am Rigiweg in Goldau. Auf dem Grundstück baute Schmid eine Stützmauer unter seinem Häuschen, installierte einen Gartensitzplatz und vergrösserte einen Schopf. Eine Bewilligung dafür holte er nie ein (zentralplus berichtete).

Das trug Schmid eine Anzeige der Gemeinde Arth-Goldau und eine Busse ein. Weil das Grundstück teilweise ausserhalb der Bauzone liegt, beschäftigte der Zuger auch verschiedene Ämter des Kantons Schwyz. Es brauchte einen Gesamtentscheid des Amts für Raumentwicklung Schwyz.

Anders als beim früheren Zuger Stadtschreiber, der wegen eines ohne Bewilligung erstellten Windfangs bei seinem Haus in Risch zurück trat, hatte die Sache für Schmid bisher keinerlei politische Konsequenzen.

Nachträgliche Baubewilligung erteilt

Moritz Schmid erhielt im November 2016 nachträglich eine Baubewilligung der Gemeinde mit Auflagen des Kantons. Der Eigentümer wurde dazu verknurrt, unbewilligt erstellte Bauten bis Juni 2017 wieder abzubrechen oder kleiner zu machen und hatte zudem Gebühren in der Höhe von 5’500 Franken zu bezahlen.

Konkret ging es darum, den von Schmid ausgebauten Schopf neben dem Haupthaus in der Höhe und in der Fläche zu verkleinern, den illegal erstellten Gartensitzplatz zu redimensionieren und eine ursprünglich bewaldete Böschung unter dem Haus wieder in den Originalzustand zu versetzen.

Der Gartensitzplatz neben dem Haus vor dem Rückbau.

Der Gartensitzplatz neben dem Haus vor dem Rückbau.

(Bild: zVg)

Frist eingehalten…

Moritz Schmid hat die Frist im Sommer eingehalten, ergaben Recherchen von zentralplus. Ansonsten hätte er jeden darauf folgenden Tag, ein Bussgeld bezahlen müssen. Am 20. Juni 2017 nahm das von der Baukontrolle der Gemeinde Arth-Goldau beauftragte Büro HSK Ingenieur AG gemäss einem zentralplus vorliegenden Dokument den Bau ab. Unter der Rubrik «Kontrolle der Ausführung mit den bewilligten Plänen» sind verschiedene Kästchen mit «Ja» angekreuzt. So auch, ob Schmid spezielle Auflagen in den kantonalen Bewilligungen erfüllt hat. Auch die Rubrik «Grundrisse» und «Fassaden» wurden positiv beantwortet.

Der redimensionierte Gartensitzplatz heute.

Der redimensionierte Gartensitzplatz heute.

(Bild: zVg)

Ein Mitarbeiter der Firma HSK schreibt im Bericht zur Scheune: «Der Grundriss des Schopfes wurde gemäss der Baueingabe verkleinert. Die Maximalfläche von 18 Quadratmeter wurde eingehalten.» Zusätzlich sei der Dachboden entfernt und das Satteldach herabgesetzt worden. «Die Rampe auf der Westseite zum Schopf wurde abgebrochen und das Terrain angepasst.»

Zum Gartensitzplatz neben dem Ferienhäuschen heisst es im Bericht, der Sitzplatz sowie die Stützmauer auf der südlichen Seite des Wohnhauses seien redimensioniert und die Nagelfluh-Betonmauer abgebrochen worden. «Das Terrain wurde an den Sitzplatz angepasst und neu begrünt.»

… aber die Erfüllung wird von Drittperson bestritten

Gemäss einem Bürger der Schwyzer Gemeinde, der seine Beobachtungen dem Kanton gemeldet hat, hielt Schmid die Auflagen in der Baubewilligung jedoch entgegen diesem Dokument nicht ein. Sein E-Mail-Verkehr mit dem Amt für Raumplanung liegt zentralplus ebenfalls vor.

«Die bewilligte Grundfläche wurde also um 50 Prozent überschritten, das ist nicht akzeptierbar und tolerierbar.»
Ein Bürger, der selbst nachschaute

«Einzig das Tieferlegen des Dachs um knapp einen Meter wurde ausgeführt», schreibt der Bürger. Die Dachfläche des Schopfes sei mindestens gleich gross wie vorher. «Also weiterhin illegal.» Die in den Plänen als neu vermerkte Grundfläche betrage insgesamt immer noch 27 Quadratmeter.

Mühlen der Bürokratie mahlen langsam

Es ist ein Detail. Aber der Bericht über die Schlussabnahme vom Juni 2017 durch das beauftragte Büro HSK Ingenieur AG traf erst vier Monate später bei der Gemeinde ein. «Das Ergebnis der Endabnahme ist am 19. Oktober beim Bausekretariat Arth eingegangen», bestätigte der Arther Gemeindeschreiber Franz Huser zentralplus. Laut Auskunft der Firma ist das nicht ungewöhnlich. Der Bescheid sei früher erfolgt, der schriftliche Bericht erfolge später. «Aus unserer Sicht war alles gut», sagt Martin Wyss von HSK Ingenieur AG. zentralplus hatten Anfang Oktober bei der Gemeinde angefragt, ob die Sache mit dem Ferienhäuschen nun erledigt sei. Gemeindeschreiber Huser teilte damals mit, dass das Bauvorhaben nicht abgeschlossen sei. Der Gemeindeschreiber heute: «Für die Gemeinde gab es zu diesem Zeitpunkt keinen Hinweis, dass etwas nicht stimmt.» In der Zwischenzeit habe eine Drittperson dargelegt, der Rückbau sei nicht ordnungsgemäss erfolgt. Man sei seit dem 6. Dezember darüber informiert. «Die Gemeinde Arth wird den Sachverhalt nun abklären», so Huser.

Schmid habe hinter dem Schopf einfach einen offenen, nicht mehr überdachten Lagerraum geschaffen. Auf einem Foto ist eine Holzbeige dort gestapelt. «Die bewilligte Grundfläche wurde also um 50 Prozent überschritten, das ist nicht akzeptierbar und tolerierbar», so der Kommentar.

Der Gartensitzplatz sei etwas zurück gebaut worden. Aber nicht so weit, wie in den Baueingabeplänen enthalten und in der Baubewilligung vorgegeben. «Auch hier ist der neue Sitzplatz nicht 20 Quadratmeter wie bewilligt, sondern über 30 Quadratmeter gross.» Die weitere, zurück zu bauende horizontale Fläche bestehe noch immer und sei einfach mit Gras überdeckt worden.

Das Fazit des Bürgers: «Die vier im Baukontrolldokument mit einem Ja gekennzeichneten Kontrollkästli sind falsch und entsprechen nicht den heutigen, tatsächlichen Verhältnissen.» Die Frage dränge sich deshalb auf, ob nicht ein Straftatbestand vorliege.

Der Schopf vorher. Er liegt ausserhalb der Bauzone und wurde von Schmid ausgebaut.

Der ohne Bewilligung ausgebaute Schopf vorher. Er liegt ausserhalb der Bauzone.

(Bild: zVg)

Der Schopf heute. Er wurde in der Höhe redimensioniert. Ein Bürger beanstandet aber, die Grundfläche sei immer noch dieselbe, da der  offene Raum mit der Holzbeige immer noch genutzt werde.

Der Schopf heute. Er wurde in der Höhe redimensioniert. Der Bürger beanstandet aber, die Grundfläche sei immer noch dieselbe, da der offene Raum mit der Holzbeige hinten immer noch genutzt werde.

(Bild: zVg)

Auftrag an Gemeinde die Sache zu prüfen

zentralplus fragte beim Kanton Schwyz offiziell an, ob man dort Kenntnis hat und was jetzt passiert. Thomas Huwyler, Vorsteher des Amts für Raumentwicklung des Kantons Schwyz, sagt auf Anfrage: «Wir sind bisher davon ausgegangen, dass der Eigentümer die mit der Baubewilligung verknüpften Auflagen erfüllt hat.» Nun habe der Kanton die Meldung einer Privatperson erhalten, die das bestreite.

«Von Amtes wegen müssen wir dem Hinweis nachgehen.»
Thomas Huwyler, Amts für Raumentwicklung Schwyz

Die Schlussabnahme des Baus sei erfolgt, zuständig sei die Gemeinde Arth-Goldau. «Von Amtes wegen müssen wir dem Hinweis nachgehen», sagt Huwyler. Die soziale Kontrolle spiele eben in diesem Fall, der von den Medien aufgegriffen worden sei. Vor rund zwei Wochen hat das Amt für Raumentwicklung die Gemeinde Arth-Goldau aufgefordert, die Sache abzuklären. «Je nachdem, was herauskommt, werden wir handeln», sagt der Vorsteher. Die Gemeinde ist laut Gemeindeschreiber Franz Huser seit 6. Dezember informiert (siehe Box).

Schmid verweist auf Bewilligung

Und was sagt eigentlich Moritz Schmid zu dem Ganzen? Er schreibt zentralplus: «Vom Gartensitzplatz und der Stützmauer wurde eine Bauabnahme vorgenommen. Diese wurde von der Gemeinde Arth bewilligt.»

Für die Abnahme des Holzschopfes sei der Kanton Schwyz zuständig, da er ausserhalb der Bauzone liege. «Von dort haben wir noch nichts gehört.» Zu den Details respektive neuen Vorwürfen werde er «zur gegebenen Zeit» Stellung nehmen.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon