Medienschelte von Luzerner Regierungsrat

Suizid-Drama in Malters: Winiker warnt vor Vorverurteilung

Links: Der Luzerner Polizeikommandant Adi Achermann. Rechts: Sein Chef, Regierungsrat Paul Winiker (SVP). Im Hintergrund: In diesem Haus spielte sich das Drama von Malters ab. (Bild: Montage, bra)

Regierungsrat Paul Winiker will zum Polizeieinsatz in Malters, bei dem sich eine Frau das Leben nahm, noch keine Stellung nehmen. Dafür übt er Kritik an einem TV-Beitrag.

Das Suizid-Drama von anfangs März in Malters nimmt immer grössere Ausmasse an. Nun wird Polizeikommandant Adi Achermann vorgeworfen, er habe gelogen (hier gehts zum Bericht).

Das hat diesen Mittwoch auch Regierungsrat Paul Winiker veranlasst, eine Stellungnahme abzugeben. Der Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartementes teilt darin jedoch bloss mit, dass er sich nicht zu konkreten Fragen äussert, weil das Verfahren am Laufen sei. Und dass es für eine Vorverurteilung zu früh sei.

Wörtlich teilt Winiker mit: «Verschiedene Medien nehmen heute einen bevorstehenden Fernsehbericht («Rundschau» von SRF um 20.55 Uhr) zum Anlass, selektive Aussagen aus dem noch laufenden Strafverfahren zum Fall Malters zu kolportieren und zu bewerten. Damit wird der irreführende Eindruck erweckt, das Strafverfahren sei abgeschlossen.»

Kritik an «Rundschau»

Das Strafverfahren ist laut Winiker jedoch noch nicht abgeschlossen. Nach wie vor gelte die Unschuldsvermutung für die beiden Kaderleute der Luzerner Polizei, also Adi Achermann und Daniel Bussmann. Das Strafverfahren werde voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
 
Dann kritisiert Winiker die Journalisten der SRF-Sendung «Rundschau». Diese seien offenbar in den Besitz von einzelnen Verfahrensakten gelangt. «Ihre Fragestellungen und auch die heute erschienenen Artikel zur geplanten Sendung erwecken den irreführenden Eindruck, das Verfahren sei abgeschlossen. Obwohl die Untersuchung noch läuft, werden einzelne Aussagen aus dem Verfahren in den Medien bereits gewertet. Dies kommt einer Vorverurteilung der beiden Kaderleute der Luzerner Polizei gleich.»
 
Winiker erachtet das als «rechtsstaatlich und staatspolitisch bedenklich». An die Adresse der Medien sagt er, dass er sich im laufenden Verfahren nicht zu einzelnen Aussagen äussern werde.

Hinweis: zentralplus wird noch diesen Mittwoch detaillierter über den Fall berichten. Auch Paul Winiker werden wir einige Fragen stellen. 

Frau erschoss sich bei Polizeieinsatz

Am Dienstag, 8. März 2016, hatte die Luzerner Polizei im Rahmen eines ausserkantonalen Strafverfahrens den Auftrag, in Malters eine Wohnung zu durchsuchen. Dabei drohte eine in der Wohnung anwesende Frau, auf die Polizei und andere Personen zu schiessen oder sich das Leben zu nehmen. Als die Polizei sich am Mittwoch, 9. März 2016 Zugang zur Wohnung verschaffte, fand sie die Frau tot auf.

In diesem Zusammenhang wurde eine Strafanzeige gegen den Kommandanten der Luzerner Polizei und gegen den Chef der Kriminalpolizei bei der Staatsanwaltschaft Luzern eingereicht. Die Untersuchung wurde einem ausserkantonalen, unabhängigen Staatsanwalt übertragen. Er soll klären, ob ein strafbares Verhalten seitens der Einsatzleitung vorliegt.

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