Verfahren gegen Kobler eingestellt

Der ehemalige CEO der Luzerner Kantonalbank, Bernard Kobler, sieht sich nicht länger dem Vorwurf der sexuellen Nötigung ausgesetzt. Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat eine Strafuntersuchung gegen ihn mangels Beweisen eingestellt, wie das Regionaljournal des Schweizer Radio und Fernsehens SRF berichtet. Die Staats­anwaltschaft fand demnach keine Indizien dafür, die ein strafrechtlich relevantes Handeln belegen.

Rücktritt wegen Vorwürfen

Kobler war von einer ehemaligen Geliebten, mit der er ein gemeinsames Kind hat, im September 2013 der versuchten sexuellen Nötigung bezichtigt worden. Danach wurde im Dezember desselben Jahres die Strafuntersuchung gegen den damaligen LUKB-Chef öffentlich.

Die Klage und die Affäre kosteten den 57-Jährigen, trotz Rückzug, schliesslich den Chefposten bei der Bank. Die Ermittlungen wurden durch den Umstand erschwert, dass die ehemalige Geliebte nach Rückzug der Klage ihre Aussage verweigerte.

Geliebte mit Busse belegt

Die Strafverfolgungsbehörde verurteilte im Gegenzug die Ex-Geliebte des ehemaligen Bankchefs wegen versuchter mehrfacher Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 80 Franken. Hinzu kommt eine Busse von 200 Franken. Die Frau hatte in einem Streit um Unterhaltszahlungen für das gemeinsame Kind in mehreren SMS damit gedroht, das uneheliche Kind und ihr Verhältnis mit ihm publik zu machen. Der Strafbefehl wie auch die Einstellungsverfügung sind gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft rechtskräftig.

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