Zuger Vater blieb allein zurück

Mutter holt ihre Kinder aus dem Heim – und setzt sich ins Ausland ab

Die Zuger Hausfrau reiste mit ihren Kindern heimlich in den Kosovo. (Bild: Pixabay)

Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) hat die Kinder einer Zuger Hausfrau vor zwei Jahren in einem Kinderheim untergebracht. Grund: die psychischen Probleme der Mutter. Als die Frau die beiden im Januar 2020 ein Wochenende zu sich nehmen durfte, ergriff sie mit den Kindern die Flucht.

Kinder von Eltern, die unter schweren psychischen Problemen leiden, müssen oft sehr früh erwachsen werden ­– und übernehmen mehr Verantwortung, als ihnen guttut. Hinter verschlossenen Türen verbirgt sich nicht selten grosses Leid.

Es ist in solchen Fällen an der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb), die Gratwanderung zwischen Schutz und Einmischung zu meistern (zentralplus berichtete). Im Fall einer Familie aus Zug entschied die Kesb 2018, zwei Kinder im Alter von fünf und neun Jahren in einem Kinderheim in der Region unterzubringen.

Mit der Mutter hatten die Kinder weiterhin Kontakt. Anfang Jahr durfte sie die beiden für das Wochenende nach Hause nehmen – unter der Bedingung, dass sie die Kleinen bis Sonntag wieder zurückbringt. Doch daran hielt sie sich nicht.

Die Kinder verbrachten sechs Wochen im Hotel

Die Frau fuhr mit den Kindern heimlich an den Flughafen Zürich-Kloten – und flog von da nach Pristina. Dort tauchten die drei in einem Hotel unter. Die Mutter brach den Kontakt mit der Beiständin und der Kesb vollkommen ab. Sie wollte mit aller Macht verhindern, dass ihr die Kinder wieder weggenommen werden.

«Die Frau war im Irrglauben, sie handle zum Wohl ihrer Kinder.»

Aus dem Strafbefehl

Ihren Ehemann und den Vater der Kinder hatte die Frau zurückgelassen. 1,5 Monate hielt sie den Plan durch, die Kinder für immer bei sich zu behalten. Dann gab sie dem Wunsch ihres Mannes nach. Er vermittelte zwischen ihr und den Behörden. Und nachdem das Kinderheim einen Rückflug organisiert hatte, brachte sie die Kinder zurück in die Schweiz.

Bedingte Geldstrafe für die Mutter

Die beiden waren freiwillig bei der Mutter gewesen. «Die Frau war im Irrglauben, sie handle zum Wohl ihrer Kinder», räumt auch die Zuger Staatsanwaltschaft ein. Wegen ihrer psychischen Krankheit sei die Frau leicht vermindert schuldfähig.

Trotzdem wird sie wegen des «Entziehens von Minderjährigen» verurteilt, wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht. Die Hausfrau wird mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken bestraft. Die 900 Franken werden fällig, wenn sie innerhalb von einer Probezeit von zwei Jahren ein ähnliches Delikt begeht.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Rita
    Rita, 14.11.2020, 21:42 Uhr

    Und wurden die Kinder gefragt, ob sie ins Kinderheim wollen? Oder hat die Kesb wieder mal über Kinder hinweg entschieden?
    Vielleicht hätte es eine andere Lösung gegeben ohne die Kinder ins Heim zu bringen und somit den Stress, der dadurch für die gesamte FAmilie entstand zu vermeiden.
    Ich finde in jeder Berichterstattung solcher Fälle fehlt, dass berichtet wird, ob die KInder in den Entscheid einbezogen sind wie es laut Kinderrechte vorgeschrieben ist auch für Schweizer Behörden!!!

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 15.11.2020, 09:03 Uhr

      Liebe Rita, danke für den Hinweis. Dieser Artikel basiert auf einem Strafbefehl, es geht nicht um den Entscheid der Kesb. Aufgabe der Staatsanwaltschaft war es nur zu beurteilen, ob die Frau die Kinder dem Mann und den Behörden entzogen hat. Das hat sie. Ob der vorherige Entscheid, die Kinder in einem Heim unterzubringen, richtig war, ist nicht Thema des Artikels – weil ich dazu keinerlei Informationen habe.

      Dass die Kinder bei Entscheiden über ihren Aufenthaltsort einbezogen werden müssen ist richtig. Ihre Wünsche sind nicht das einzige Kriterium, aber sie werden – in den Entscheiden die ich bisher gesehen habe – berücksichtigt.

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