Einblick in die Arbeit der Kesb Luzern

Mutter ruft ihren Kindern zu: «Tötet alle Ungläubigen!»

Im Film «Of Two Minds» wird gezeigt, wie eine Frau einen schizophrenen Schub erleidet. (Bild: Screenshot Silver Screen Pictures)

Hinter verschlossenen Türen verbirgt sich nicht selten grosses Leid. Das Leid zweier Kinder etwa, deren Mutter immer mehr dem Wahnsinn verfällt. Doch die Gratwanderung zwischen Schutz und Einmischung gelingt nicht immer, wie ein aktueller Fall zeigt.

Es ist ein Tag im September, als alles eskaliert. Die Polizei betritt die Wohnung und findet das reine Chaos vor. Die Wände sind verdreckt, Haushaltsgegenstände liegen quer durcheinander und mitten in der Verwüstung zwei Buben im Alter von 9 und 13 Jahren.

Nachbarn hatten die Polizei gerufen, weil aus der Wohnung lautes Geschrei zu hören war. Die Mutter der beiden Kinder ist ausser sich. Sie bewirft ihren Mann mit Töpfen, Wandbildern und Sahne. Als die Polizeileute eintreffen, schreit sie ihren Kindern zu: «Tötet die Ungläubigen! Schaut in den Himmel, um die Blitze Allahs zu sehen!»

Die Polizistin vor Ort beschimpft sie als «ungläubige Hure» und «dreckige Christen-Schlampe». Allah werde sie aufschlitzen und verbluten lassen.

Die Kinder sind verzweifelt und erschöpft

Die Söhne müssen mitansehen, wie ihre Mutter in Gewahrsam genommen wird. Die Frau wird wegen ihres psychischen Ausnahmezustands in die Luzerner Psychiatrie eingewiesen. Nicht freiwillig, sondern mittels einer sogenannten fürsorgerischen Unterbringung. Die Muslimin leidet an Schizophrenie und hat Wahnvorstellungen, wie die Ärzte später feststellen werden.

Die beiden Brüder wirken verzweifelt und erschöpft. Die Mutter raste fast täglich aus und beschädige das Mobiliar, sagen sie. Die Polizei macht eine Gefährdungsmeldung. Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) stellt fest, dass der ältere Bruder des Öfteren den Kleinen versorgen muss, wenn die Mutter dazu nicht in der Lage ist. Weil der Vater voll arbeitstätig ist, kümmert er sich darum, dass es etwas zu essen gibt.

In der Schule wirkt der ältere Bruder oft müde, abwesend und habe einen leeren Blick, wie die Lehrperson sagt. Es ist offensichtlich, dass er unter den psychischen Problemen seiner Mutter leidet.

Die Medikamente zeigen Wirkung

Ein Monat vergeht, bis die Frau die Psychiatrie wieder verlassen kann. Ein paar Monate später kommt es zu einem Rückfall. Sie wird erneut eingewiesen. Erst jetzt zeigt die Therapie Wirkung. Durch die medikamentöse Behandlung stabilisiert sich der Zustand.

Weil die belastende Situation schon Jahre andauert, ordnet die Kesb trotzdem einen Erziehungsbeistand an.  Eine Fachperson soll die Eltern mit Rat und Tat unterstützen, bei Bedarf Betreuungsangebote koordinieren und sich auch um deren Finanzierung kümmern. Sie soll zudem ein Auge auf die gesundheitliche und schulische Entwicklung der beiden Buben haben und eingreifen, wenn Probleme auftauchen.

Den Eltern ist diese Unterstützung nicht willkommen. Sie wehren sich vor dem Kantonsgericht Luzern gegen den Entscheid der Kesb. Es habe sich keine Fremdperson in «die Familie und die Erziehung einzumischen». Ein Beistand sei eine zusätzliche Belastung und wirke kontraproduktiv.

Die Eltern brauchen keine Ratschläge

Der Fall liegt bereits beim Kantonsgericht, als ein Schreiben des langjährigen Psychiaters der Frau eintrifft. Er kümmert sich nun um eine ambulante Nachbetreuung der Frau. Zudem wurde zur Überprüfung der Medikamenteneinnahme die psychiatrische Spitex installiert, um einen erneuten Rückfall zu verhindern.

Das Gericht kommt deshalb zum Schluss, dass eine konkrete Gefährdung der Kinder nun nicht mehr besteht. Und die Eltern seien auf erzieherische Ratschläge nicht angewiesen. Die Untersuchungen der Kesb hätten nämlich ergeben, dass sich die Mutter in gesundem Zustand liebevoll und zuverlässig um ihre Söhne kümmert. Sie habe sogar die Tendenz, die beiden zu sehr zu behüten.

Spitex kontrolliert die Medikamenteneinnahme

Das Kantonsgericht entscheidet zwar eine Fachperson als Beistand anzuordnen, diese aber in ihren Kompetenzen einzuschränken. Sie soll sich lediglich regelmässig mit den Lehrpersonen und der Schulsozialarbeiterin austauschen – nicht aber aktiv ins Familienleben eingreifen. Die Frau bekommt zudem die Auflage, sich weiterhin regelmässig psychiatrisch behandeln zu lassen und die Kontrolle der Medikamenteneinnahme durch die Spitex daheim zuzulassen.

Die Kesb ist damit vor Gericht teilweise unterlegen. Von einem Fehlurteil zu sprechen, wäre dennoch falsch. Der Fall zeigt, dass das Abwägen zwischen Schutz und Einmischung eine Gratwanderung ist. Eine, die nicht immer gelingt. Und eine, die besonders schwierig ist, weil sich die Umstände sehr rasch ändern können.

Wie arbeitet die Kesb und wie ist die Qualität der Entscheide? Dieses Thema stellt  zentralplus in den Fokus einer Artikelserie. Bisher erschienen ist ein Bericht über die umstrittene Organisation der Zuger Kesb, sowie die neusten Fallzahlen in Zug. Weiter wurde über den Fall eines Luzerners berichtet, der sich erfolglos gegen einen Entscheid einer Luzerner Kesb wehrte. Und darüber, wie sich dieser Fall dank eines Vorsorgeauftrags hätte verhindern lassen..

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Kesb Kritikerin
    Kesb Kritikerin, 31.07.2019, 19:56 Uhr

    Dieser Fall zeigt mir wieder ein Mal mehr, dass wir Kinderrechte haben, angenommen und ratifiziert, d.h. die Kinder hätten befragt werden müssen und ihre Wünsche in den Gerichtsentscheid einbezogen werden und zwar nicht nur angehört, sondern genauso gleichwertig in den Entscheid einbezogen wie die Meinungen der Eltern,Gericht usw.
    meine Tochter wurde von ihrem Vater missbraucht als Kleinkind, mit 5 Jahren outete sich, nachdem schon 2 1/2 begleitetes Besuchsrecht war wegen Entführungsgefahr, in dieser Zeit mich als Muttter als die Böse, die nicht will, dass das Kind den Vater sieht. Nach dem Outing drei Jahre in Psychotherapie, bis 12-jährig von der Kesb eine Drohung, Druck bis zu Fremdentzugandrohung wurden wir gequält, gesundheitl, finanz. Ruin, Erschöpfungszusammenbruch, meine Tochter sagte, jetzt gehe ich zur UNO, ich traue mich nicht mehr in die Schule wegen der KESB, fühle sich in der CH nicht mehr sicher. 8.4.2013 Genf Uno hört meine Tochter an, gibt ihr Recht, dass man sie nicht gegen ihren Willen in Besuche zwingen darf. 3 Tage später von der Kesb per Mail Rückzug aller Androhungen und Entschuldigung, sie hätten ihr nicht Angst machen wollen. Weder meine Tochter noch ich halten etwas von der Kesb, den Gerichten bis hoch zum Bundesgericht, welches nämlich die Kesb in ihren Anordnungen stützte. Mangels Armut konnten wir uns keinen Anwalt leisten, Ombudsstellen gab es in Luzern noch nicht, heute gibt es wenigstens die Städtische, eine Kantonale fehlt noch und solange werden Fehlentscheide gemacht, unkorrekt bis Ombudsstellen sind. Heute gibt es neu die Einzelbeschwerde bei der UNO, die ein Kind einreichen kann und damit hat die CH das Gefühl sei die Sache mit den Kindern getan. Aber wie können armutbetroffene Kinder Einzelbeschwerden machen, wenn sie sich keinen Anwalt leisten können, also nicht, es ist eine Diskriminierung aller armutbetroffenen Kinder und sie sind der Willkür ausgesetzt, Verletzung der CH Rechte. INteressiert das jemanden? Die Justiz? Anwälte? Politiker ? Nein.
    Während der Zeit dieser unglaublichen erschreckenden Erfahrungen, die wir als vorher naive CH-Staats gläubige Menschen gemacht haben, wissen wir jetzt, unser Staat /Jusitz ist genau so korrupt und verletzt Menschen-und Kinderrechte ohne mit der Wimper zu zucken. Meine Tochter hatte damals der Kesb nicht mehr ihren richtigen Namen gesagt, sondern für diese Abkürzung den Titel Kinder Erwachsenen Scheiss Behörde gegeben und als 12-jährige das Kinderbüro für Gerechtigkeit für Kinder eröffnet.

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  • Profilfoto von Jérôme Perret
    Jérôme Perret, 28.07.2019, 08:58 Uhr

    Ein gutes Beispiel für die Arbeit der KESB. Sie ist richtigerweise eingeschritten. Hat damit geholfen, dass die desolate Situation der Kinder (und der Familie) sichtbar wurde. Und dass die Mutter die notwendige Behandlung erhielt. Dann konnte die Massnahme zurückgefahren werden, auf eine Aufsicht, um das Risiko einer neuen Verschlechterung und Eskalation zu reduzieren.

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    • Profilfoto von Janine Junker
      Janine Junker, 28.07.2019, 12:43 Uhr

      Und wo waren die Kinder als die Mutter stationär war? Der Vater hat nie etas gemerkt?

      Die geplagten Kinder, je nachdem wie es der der Mutter geht. Müssen sie sich anders Verhalten.

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      • Profilfoto von Lena Berger
        Lena Berger, 02.08.2019, 11:50 Uhr

        Danke der Nachfrage. Wie die Kinder betreut wurden, während ihre Mutter in Behandlung war, ist nicht bekannt. Bekannt ist nur, dass der Vater Vollzeit arbeiten musste, um die Familie durchzubringen und dass auch er gesundheitliche Probleme hatte. Wohl auch deshalb ist die Kesb aktiv geworden, um die Kinder zu entlasten, die sehr früh sehr viel Verantwortung übernehmen mussten.

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