Notbetreuung wird ab MIttwoch angeboten

Zug stellt auf Fernunterricht um

Die Zuger Regierung apelliert an die Eltern, die Betreuung während der Dauer der Massnahme selbst zu organisieren. (Bild: Symbolbild Fotalia)

Ab Montag gibt es für drei Wochen auch an den Zuger Schulen keinen Präsenzunterricht mehr. Die Kinder werden im Fernunterricht zu Hause beschult. Die Schulergänzende Betreuung ist ab sofort geschlossen. An ihre Stelle tritt ab Mittwoch eine Notbetreuung.

An Stelle der schulergänzenden Betreuung wird ab Mittwoch, eine Notbetreuung auf Kindergarten- und Primarstufe treten, wie die Zuger Direktion für Bildung und Kultur am Samstag mitteilt. Für die Eltern bedeute dies, dass sie ab Montag und Dienstag selber für die Betreuung ihrer Kinder verantwortlich sind. Die Kitas und Spielgruppen im Kanton Zug bleiben nach Möglichkeit offen.

«Weil die Notbetreuung nicht allen Schulkindern Plätze wird anbieten können, werden viele Eltern auch über den 18. März hinaus die Betreuungssituation selber regeln müssen», heisst es in der Mitteilung des Bildungsdirektors. Grosseltern sollen nicht zum Betreuen eingesetzt werden.

Gefordert seien in dieser Situation aber auch die Arbeitgeber. Sie sind aufgefordert, für eine befristete Zeit unter vereinfachten Bedingungen betriebseigene Betreuungsangebote einzurichten. Die Kitas und Spielgruppen im Kanton Zug bleiben nach Möglichkeit offen. Darauf haben sich heute die Konferenz der gemeindlichen Sozialvorsteher (SOVOKO) und die betroffenen Direktionen des Kantons (Direktion für Bildung und Kultur, Direktion des Innern) an einer Koordinationssitzung verständigt.

Von der Schulergänzenden Betreuung zur befristeten Notbetreuung

Gemäss Verordnung des Bundesrats ist der Präsenzunterricht an den Schulen bis am 4. April 2020 verboten. Für die gemeindlichen Schulen bedeutet dies, dass sie die Schulergänzende Betreuung (SEB) – also auch schulischer Mittagstisch – ab sofort komplett einstellen. Anstelle der SEB und der Blockzeiten werden alle Gemeinden eine ganztägige Notbetreuung organisieren (zentralplus berichtete). «Diese wird jedoch nicht die erforderlichen Kapazitäten haben, dass für alle Kinder Plätze vorhanden sind», heisst es weiter.

Die Notbetreuung kann und soll deshalb lediglich Notsituationen  abfedern. Bei der Zuteilung der knappen Plätze werden die Gemeinden entsprechend Prioritäten setzen müssen. Gemäss Kanton müssen Kinder gewisser Berufsgruppen (bspw. Angestellte von Spitälern, Rettungsdiensten, Pflegeheimen, Polizei und ähnlichen Betrieben) prioritär berücksichtigt werden.

Der Kanton wird zuhanden der Gemeinden die Zugangs- und Priorisierungsgrundsätze erarbeiten. Für die Organisation der Notbetreuung brauchen die Gemeinden zwei Arbeitstage Zeit. Die exakten Öffnungszeiten, das Anmeldeverfahren und die Tarife werden durch die jeweiligen Gemeinden festgelegt und im Internet publiziert.

Kindertagesstätten (Kitas) – Verzicht auf Schliessung

Im Bereich der Kitas hat der Regierungsrat darauf verzichtet, über die Verordnung des Bundesrats hinaus Schliessungen zu verfügen. Das soll nach Meinung der SOVOKO vorderhand auch so bleiben. Die Kitas und auch die Spielgruppen im Kanton Zug dürfen ihren Betrieb somit weiterhin aufrechterhalten.

Für Betriebe, die für diese Zeit selber Betreuungsangebote für ihre Mitarbeitenden einrichten wollen, bieten die Gemeinden ab Montag ein vereinfachtes Meldeverfahren an. Das dafür notwendige Formular wird den Gemeinden vom Kanton zur Verfügung gestellt.

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