Anforderungen für Dauerparkkarten werden verschärft

Parkplätze für Anwohner: Kommen jetzt die Wuchermieten?

Im Hirschmattquartier einen freien Parkplatz zu finden bereitet oftmals Kopfschmerzen. (Bild: Stadt Luzern)

In der Stadt Luzern sind zu viele Dauerparkkarten im Umlauf. Nun sollen bei den Vergabekriterien die Schrauben angezogen werden, um unzulässige Fremdvermietungen von privaten Parkplätzen einzudämmen. Welchen Effekt dies haben wird, ist noch nicht absehbar.

Gewisse Luzerner Quartiere sind für Autofahrer ein Alptraum. Wer im Hirschmatt- oder Bruchquartier einen Parkplatz sucht, dem steht oft eine ausgedehnte Slow-Motion-Irrfahrt um die Häuserblöcke bevor. Bis zu 70 Prozent der öffentlichen Strassenparkplätze sind durch Anwohnende mit Dauerparkkarten belegt.

Das will der Stadtrat ändern: Dauerparkkarten sollen nur noch mit einem Nachweis der Grundeigentümerschaft oder der Verwaltung vergeben werden. Diese muss bestätigen, dass kein Parkplatz in der Liegenschaft zur Verfügung steht (zentralplus berichtete).

Zu viele Parkplätze werden an Pendler vermietet

Der Stadtrat glaubt, dass genug private Parkplätze da wären, um den Bedarf zu decken. Dass dennoch jährlich rund 2500 Dauerparkkarten im Umlauf sind, liegt aus seiner Sicht daran, dass einige davon fremdvermietet werden – vor allem an Pendler. 

Das ist eigentlich verboten. Die Bewilligung von Parkplätzen ist immer an einen bestimmten Zweck gebunden – namentlich, dass sie Bewohnern, Besuchern oder Beschäftigten zur Verfügung stehen. Eines der erklärten Ziele des Stadtrates ist es deshalb, dass der private Parkplatzbedarf «primär auf privatem Grund abgedeckt» wird.

Massiver Preisunterschied

Tatsache ist, dass die Dauerparkkarten für Anwohner massiv günstiger sind als die Miete eines privaten Parkplatzes. Dauerparkkarten kosten zwischen 60 und 80 Franken im Monat. Der Luzerner Stadtrat geht bei den privaten Parkplätzen von einem durchschnittlichen Mietpreis von 200 Franken pro Monat aus.

Mit der geplanten Änderungen beim Parkplatzreglement würden  Liegenschaftsbesitzer verstärkt gezwungen, Parkplätze an Anwohner zu vermieten. Angesichts des massiven Preisgefälles wirft das Fragen auf. In erster Linie: Wie viel darf für einen Parkplatz verlangt werden?

Dürfen die Liegenschaftsbesitzer von Anwohnern ebenfalls solch hohe Parkplatzmieten verlangen? Oder diese gar hochschrauben? «Bei überrissenen Mietpreisen käme das Mietrecht zum Zug», sagte Verkehrsdirektor Adrian Borgula dazu an einer Medienkonferenz zum neuen Parkierungskonzept.

Mietvertrag ist entscheidend

«In erster Linie schützt das Mietrecht den Mieter und das Wohnobjekt», erklärt Cyrill Studer Korevaar, Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverbands Luzern. «Ein Parkplatz gehört dazu, falls dieser fester Bestandteil des Mietvertrages ist oder sonst ein direkter Zusammenhang zum Mietobjekt hergestellt werden kann.»

In diesem Fall müsste der Liegenschaftsbesitzer ein Formular zur Mietvertragsänderung zustellen – so wie wenn er eine Mietzinserhöhung vorsieht. «Dieses Formular kann  innert 30 Tagen bei der kantonalen Schlichtungsstelle angefochten werden», erklärt Studer Korevaar.

Besteht kein Zusammenhang zum Mietobjekt, muss der Vermieter zwar die Kündigungsfristen einhalten, kann danach aber die Parkplatzpreise durchaus gegen oben anpassen. Hier spielt auch der freie Markt.

Rückgang von zehn Prozent erwartet

Derzeit sei die Zahl solcher Parkplatz-Auseinandersetzungen überschaubar, weiss Studer Korevaar. «Drängender sind im Moment Fragen, wie sich die Referenzzinssenkung auf die Parkplatzmieten auswirkt. 

Der Stadtrat geht derweil davon aus, dass die Verschärfung bei der Vergabe der Anwohnerparkkarten einen Rückgang von rund zehn Prozent bewirkt. Dadurch sollen mehr Strassenparkplätze für das kurzfristige Parkieren (unter 60 Minuten) gewonnen werden.

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