Unklare Ziele, wenig Realismus, viel Aufwand

Luzerner Bettel-Bewilligung erhält wenig Applaus

Wer bettelt soll das künftig erst bewilligen lassen, findet der Kanton Luzern. (Bild: zVg)

Der Kanton Luzern muss sein Bettelverbot kippen. Seine Idee: eine Bewilligungspflicht. Die Stadt ist klar dagegen, und bei der Gassenarbeit zeigt man sich auch nicht beeindruckt.

Die Schweiz wurde in Strasbourg mal wieder gerügt. Eine Frau wegen Betteln zu verurteilen, das verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. So hiess es im Urteil vom 19. Januar 2021, es sei unverhältnismässig, jegliche Form des Bettelns unter Strafe zu stellen.

Und dieses Urteil hat Folgen: Der Kanton Luzern zum Beispiel, mit seinem generellen Bettelverbot, musste deshalb über die Bücher (zentralplus berichtete). Und er entwickelte eine neue Idee: Wer betteln will, soll dafür bei den Gemeinden eine Bewilligung beantragen.

Aufwand für Bettelbewilligung ist «unverhältnismässig»

Zur Idee des Kantons nimmt die Stadt Luzern – die das Thema neben grösseren Agglomerationsgemeinden am meisten betrifft – nun Stellung und lehnt klar ab. Denn: Jede Gemeinde müsste einen eigenen Bewilligungsprozess erarbeiten. Auch müssten sie selber sicherstellen, dass Verstösse gegen eine Bettelbewilligung geahndet würden. Der Aufwand dazu sei unverhältnismässig.

Juristin Miriam Emmenegger, Stab Sozial- und Sicherheitsdirektion, bezweifelt auch, dass man mit einer Bewilligungspflicht organisierte Kriminalität bekämpfen könne – was der Kanton in seinen Ausführungen als Grund angibt.

Zudem könnte auch diese Lösung die Menschenrechte verletzen, betont die Stadt Luzern: «Viele bettelnde Personen leben am Rand der Gesellschaft und sind teilweise Suchtbetroffene. Für sie ist es eine grosse Hürde, eine Bettelbewilligung zu beantragen», heisst es in der Mitteilung. Das werfe die Frage auf, ob mit der Bewilligungspflicht nicht faktisch ein neues Bettelverbot geschaffen würde.

Woher hat der Kanton seine Idee?

So sieht das auch Olivia Allemann, Betriebsleiterin der Aufsuchenden Sozialarbeit in der Stadt Luzern. Für sie ist eine Bewilligungspflicht unrealistisch. Auch das Ziel einer solchen Bewilligung erschliesse sich ihr nicht. Ob es lediglich um eine Hürde oder auch um die Registrierung bettelnder Menschen gehe?

Tatsächlich wird aus keinen Ausführungen des Kantons klar, woher diese Idee mit der Bewilligung stammt. In den meisten anderen Kantonen beschränkt sich ein Verbot vielfach auf das aufdringliche Betteln, das organisierte Betteln oder das Betteln mit Kindern. Oder wie in Basel werden bestimmte, sehr stark frequentierte Orte wie Eingänge oder das Gebiet vor Geld- und Fahrkartenautomaten zum Betteln ausgeschlossen.

«Betteln braucht Mut. Und man muss auch viel einstecken – das macht man nicht einfach so.»

Olivia Allemann, Sozialarbeiterin

Als einziges Argument nennt der Kanton auf Anfrage von zentralplus, dass eine Bewilligungspflicht für Sammelaktivitäten bereits besteht – für etablierte Organisationen wie das Rote Kreuz oder die Winterhilfe –, die man nun anpassen könnte. Eine fragliche Argumentation, da sie die Realitäten bettelnder Menschen nicht im Geringsten mit in die Überlegung einbezieht.

Wenn ein Mensch in Not sei und Geld brauche, frage er darum, egal ob es denn verboten sei oder nicht. «Betteln braucht Mut. Und man muss auch viel einstecken – wir erfahren wirklich schlimme Dinge, die Menschen dabei erleben müssen –, das macht man nicht einfach so», betont Allemann. Betteln entstehe aus einer Not heraus. Dieser Not müsse man begegnen, und nicht dem Betteln als Symptom davon.

Franziska Reist, Geschäftsleiterin bei der Gassenarbeit Luzern, sieht das Betteln eher als sinnvollere Methode für Menschen auf der Gasse, um sich Geld zu beschaffen. «Die Alternative wäre oft Klauen, Dealen oder Beschaffungsprostitution – konsumiert wird sowieso.»

In der Not setzt man sich über das Verbot hinweg

Das Bettelverbot sei bei vielen Besuchenden zwar Thema, weiss Reist, doch in Not setze man sich darüber hinweg und das werde oft auch nicht geahndet. Das sei besonders im Lockdown offensichtlich geworden. «Dass unseren Besuchenden eine grosse Einnahmequelle weggebrochen ist, als kaum Leute auf der Strasse waren, zeigt, wie viel Geld sie normalerweise über das Betteln besorgen und dass es dementsprechend auch toleriert sein muss.» Sie sehe es deshalb als eher unwahrscheinlich, dass bettelnden Personen dafür eine Bewilligung einholen würden. Wahrscheinlich ginge es weiter wie bisher.

Hier argumentiert der Kanton, dass in den letzten zehn Jahren bei der Staatsanwaltschaft jährlich jeweils rund 200 Strafanzeigen wegen unerlaubten Bettelns eingegangen seien. Die Zahlen der Polizei des Kantons Luzern jedoch, die zentralplus vorliegen, zeigen in den letzten zehn Jahren maximal 159 Anzeigen (dies im Jahr 2011). Seit 2018 bewegten sich die Zahlen immer unter 100 Anzeigen jährlich, 2018 sogar lediglich 42.

Linke übt Kritik an der Bewilligungspflicht

Bei den Parteien sind die Haltungen klar. Die FDP zeigt sich kommentarlos mit dem Vorschlag des Kantons einverstanden. Auch die Mitte zeigt sich einverstanden, weist aber darauf hin, dass diese Praxis nur wirksam sei, wenn auch entsprechende Kontrollen und Sanktionen stattfinden.

Die SVP ist ebenfalls einverstanden, bedauert aber, dass der Kanton Luzern durch das Gerichtsurteil des EGMR überhaupt dazu «gezwungen» werde. Und sie fordert, dass diese restriktive Umsetzung in der Praxis auch tatsächlich vollzogen wird.

«Menschenrechte gelten für alle Menschen, nicht nur solche, die sich ausweisen können.»

Kritik kommt von linker Seite. Die SP, die Grünen und Jungen Grünen lehnen den Vorschlag des Kantons ab. «Menschenrechte gelten für alle Menschen, nicht nur solche, die sich ausweisen können und die Abläufe für eine Bewilligung verstanden haben», heisst es, und: «Dass die Anwesenheit von Bettelnden stört, darf nicht ausreichen, um ihre Menschenrechte einzuschränken. Zumal sie ohnehin zu den Schwächsten der Gesellschaft gehören.»

Für Sans-papiers, und gerade auch für die Frau, die vor dem EMGR geklagt hat und nun der Grund für die Veränderung ist, wäre faktisch auch mit der neuen Luzerner Regelung ein «Bettelverbot» in Kraft, da sie nicht in der Lage wäre, eine Bewilligung zu erhalten. Tatsächlich schreibt der Kanton Luzern selbst in seinen Erläuterungen, dass es sich bei der Beschwerdeführerin in Genf um eine Analphabetin aus sehr armen Verhältnissen handle, die keiner Arbeit nachgehe und keine Sozialleistungen beziehe.

Kriminalisierung des Bettelns macht verletztlich

Organisierte Formen von Betteln sind insbesondere für Kinder und Frauen sehr gefährlich und müssen unbedingt bekämpft werden, bei diesem Punkt sind sich tatsächlich alle einig. Die Wirksamkeit der Bekämpfung von Bettelnetzwerken anhand der Kriminalisierung der Opfer sei jedoch zu bezweifeln, so die Grünen.

In diesem Zusammenhang wurde die Schweiz von GRETA (Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels) 2019 in einem Bericht daran erinnert, dass die Kriminalisierung des Bettelns die Opfer von Zwangsbettelei in eine Situation grosser Verletzlichkeit versetze. Sie forderte die Schweiz dazu auf, Opfer von Menschenhandel nicht zu bestrafen, wenn sie dazu gezwungen würden.

Die SP weist zudem noch auf einen wichtigen Punkt hin, der relativ schräg in den Erläuterungen des Kantons steht: So kann gemäss § 10 der Sammelverordnung für die Bewilligungserteilung eine Gebühr von bis zu 100 Franken erhoben werden. Der Kanton schreibt dazu: «Erteilt die Bewilligungsinstanz einer natürlichen Person eine Sammelbewilligung zum Betteln für den Lebensunterhalt, dürfte wohl auf eine Gebührenerhebung verzichtet werden.»

Fazit: Das Vernehmlassungsverfahren ist abgeschlossen. «Die Stellungnahmen werden nun analysiert und es wird geprüft, welche Anliegen in welcher Form berücksichtigt werden», so der Kanton. Eine Bewilligungspflicht jedenfalls würde für die meisten bettelnden Menschen in Luzern wohl keinen Unterschied machen.

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5 Kommentare
  • Profilfoto von Richard Ephraim Scholl
    Richard Ephraim Scholl, 23.09.2022, 18:41 Uhr

    Nein, betteln ist zu Recht seit Jahrhunderten verboten. Wir haben eine Sozialindustrie, die sich seit Jahrhunderten der Armen annimmt. Siehe die Jahresabrechnungen aller Schweizer Gemeinden- Niemand muss betteln. Alles andere ist Missbrauch der christlichen Nächstenliebe.

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  • Profilfoto von Tobias Marthaler
    Tobias Marthaler, 23.09.2022, 13:18 Uhr

    Es gab in der Stadt Luzern ein Bettelverbot ? 🙂

    Besonders bei den Coops und Migros in der Stadt ist es bis heute schlimm und wird immer schlimmer. Kontrollen ? Wegweisungen ? Ich habe die Konsequenzen gezogen und kaufe neu, leider mit dem Auto, im Center ein.

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  • Profilfoto von Vera
    Vera, 23.09.2022, 12:19 Uhr

    In Asien dürfen Menschen in Not, in den kleinen Dörfern, jeweils am Samstag vor den Einkaufsläden die Hand ausstrecken; es gilt als Pflicht etwas zu geben. Ich bin der Ansicht, dass jeder für sich selber entscheidet wem er einen Batzen geben will und wem nicht. Ein Bettelverbot erhöht den Druck und ist nicht zielführend. Wenn wir mit offenen Augen unterwegs sind, sehen wir auch die Not und können freiwillig eingreifen, indem wir jemanden einfach so mit einer Kleinigkeit unterstützen.

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    • Profilfoto von Lebenundlebenlassen
      Lebenundlebenlassen, 23.09.2022, 14:03 Uhr

      Es sind immer diesselben Personen die betteln. Und leider brauchen diese das Geld für Alkohol und Drogen. Ich wollte mal etwas zu Essen geben was aber nicht gut ankam.. seit dem geben ich nichts mehr. Ich empfinde es als unangenehm fast täglich von den gleichen Personen angebettelt zu werden und meide solche Ort mittlerweile wenn möglich.

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      • Profilfoto von Schoscho
        Schoscho, 04.10.2022, 21:18 Uhr

        wo in der Stadt verkehren denn Sie? Ich bin auch Stadtluzerner und bin regelmässig in der Bahnhofgegend, aber mir passiert das im Schnitt höchstens 1x die Woche, dass ich angebettelt werde.

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