Partei will Bevölkerung entlasten

Zug: Kampf gegen Feuerwehrsteuer geht in nächste Runde

Wer in Zug keinen Feuerwehrdienst leistet, zahlt jährlich 100 Franken. (Bild: zvg)

Die Zuger SVP will mit einem Vorstoss im Kantonsrat die Ersatzabgaben für die Feuerwehrpflicht kippen. Zuvor versuchte sie es bereits in der Stadt Zug. Und noch viel früher war sie für die Ersatzabgaben.

100 Franken pro Jahr bezahlen die Zuger zwischen 20 und 48 Jahren, wenn sie keinen Dienst in der Feuerwehr leisten. Diese Regelung will die Zuger SVP streichen. Dazu hat sie im Kantonsrat eine Motion eingereicht. Die Forderung: Die «Kopfsteuer», wie die Ersatzabgabe auch genannt wird, soll für mindestens vier Jahre ausgesetzt werden.

«Gerade in Zeiten steigender Preise ist es dringend erforderlich, dass Bürgerinnen und Bürger finanziell entlastet werden. Von der vorübergehenden Befreiung der Kopfsteuer würden insbesondere Bürgerinnen und Bürger mit tiefen und mittleren Einkommen profitieren», schreibt die SVP rund um Fraktionspräsident Philip C. Brunner in ihrem Vorstoss.

Stadt Zug macht jährlich 900'000 Franken mit Feuerwehrgebühren

Für das gleiche Anliegen machte sich Brunner, der auch im Zuger Stadtparlament sitzt, bereits im Grossen Gemeinderat stark. Vergangenen Dezember reichte er eine Interpellation ein mit der Frage, ob die Stadt Zug auf die Feuerwehrgebühren verzichten könnte (zentralplus berichtete). Doch die Stadtregierung schrieb in ihrer vor wenigen Tagen veröffentlichen Antwort: Die Gemeinden könnten das nicht selbst entscheiden.

Darum versucht es Brunner nun im Kantonsrat. Die Idee: Falls die Kopfsteuer gestrichen wird, soll der Kanton die fehlenden Beiträge bei den Gemeinden mit Pauschalbeträgen kompensieren. Die Stadt Zug etwa rechnet für 2024 mit Einnahmen in der Höhe von 900'000 Franken durch die Feuerwehrgebühren.

500 Arbeitsstunden für Erhebung

Dank der Kompensationen durch den Kanton hätten die Gemeinden und die Feuerwehren nach wie vor genügend Geld, ist die SVP überzeugt. Ausserdem könnten die Gemeinden die personellen und administrativen Aufwände für das Erheben der Abgaben einsparen. Die Stadt Zug zum Beispiel rechnet durchschnittlich mit über 500 Arbeitsstunden pro Jahr, die für das Erheben der Gebühren und die Bearbeitungen der Einsprachen draufgehen. In der Kasse schlägt sich das mit einem Aufwand von etwa 160'000 Franken nieder.

Die Diskussionen um die Feuerwehrabgaben in Zug führen bereits weiter zurück. Vor zehn Jahren schon forderte die Mitte, dass die Feuerwehrpflicht und die Ersatzabgaben im Kanton abgeschafft werden. Damals war die SVP noch gegen die Abschaffung. Dies, weil die Gemeinden damit weniger Geld hätten. 100 Franken pro Jahr könnten die Zuger verschmerzen, hiess es damals. Heute scheint dies nicht mehr der Fall zu sein.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Philip C. Brunner
    Philip C. Brunner, 11.03.2024, 23:52 Uhr

    Das neue Feuerschutzgesetz FSG trat Ende 2022 in Kraft und enthält zahlreiche Neuerungen. #3299: Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG). Die Motion von Max Uebelhart und Vreni Wicky #1699: betreffend Aufhebung der Feuerwehrpflicht und der Ersatzabgabe (Gesetz über den Feuerschutz 3. Abschnitt) scheiterte im Kantonsrat im Juli 2014 (Nichterheblicherklärung).
    Der Hintergrund für die grossmehrheitliche Ablehnung war damals, dass es sowohl den Gemeinden (wie auch dem Kanton) finanziell wesentlich schlechter ging als heute. Eine Streichung hätte den Gemeinden wichtige Einnahmen entzogen. Das ist bei der Forderung der heutigen Motion der SVP-Fraktion nicht mehr der Fall, da der Kanton diese Kosten übernehmen soll. Zudem entfällt die im Artikel erwähnte administrative und teure Bürokratie für Versand, Nachverfolgung, später Betreibungen etc. weg und die Feuerwehrpflichtigen werden von dieser Kopfsteuer für mindestens 4 Jahre komplett entlastet.

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