Luzerner SVP Nationalrat enttäuscht

Franz Grüter will Benzinpreis senken und wird ausgebremst

Frank Grüter kann den Entscheid der Kommission nicht verstehen und kann sich gar den Gang ans Gericht vorstellen. (Bild: Facebook/Franz Grüter)

War er im Sommer noch sehr hoch, so ist der Benzinpreis unterdessen wieder gesunken. Franz Grüter wollte den Benzinpreis noch weiter senken und reichte einen Vorstoss ein. Wir sagen dir, was er kritisiert hat und warum er nun gestoppt worden ist.

Der Ukraine-Krieg hat Auswirkungen auf dein Portemonnaie. Die Energiepreise sind gestiegen und auch der Benzinpreis ist nach Kriegsbeginn steil geklettert. In den Sommerferien kostete der Liter deutlich über zwei Franken. Jetzt hat sich die Lage ein wenig entspannt.

Der Luzerner SVP Nationalrat Franz Grüter wollte mit einem Vorstoss die Lage noch weiter entschärfen. Der Wunsch der parlamentarischen Initiative ist es, an der Mehrwertsteuer zu schrauben.

Mehrwertsteuer wird laut Grüter unfair abgezogen

Das Problem ist laut Grüter, dass die Mehrwertsteuer von 7,7 Prozent aktuell nicht nur auf den eigentlichen Treibstoff bezahlt werden muss, sondern auf den gesamten Preis. Also auch auf den Warenwert und zusätzlich auf alle Abgaben und Steuern, die der Bund auf den Treibstoff erhebt. Dies ist für Grüter schlicht ein «Unding». 

Sein Vorstoss hatte noch im März Rückenwind. Kurz nach Kriegsausbruch, als die Energiepreise in die Höhe schnellten, wird Grüters Vorstoss mit 105 zu 84 Stimmen gutgeheissen.

Nun hat sich das Blatt aber gewendet. Wie der «Tagesanzeiger» schreibt, hat die Kommission mit zehn zu einer Stimme deutlich gegen das Anliegen gestimmt. Die Begründung: Die Initiative sei «administrativ kaum umsetzbar». Auch würde dem Staat pro Jahr mehr als 200 Millionen Franken entgehen. Grüter gibt sich allerdings nicht geschlagen und er hofft, dass der Ständerat den Entscheid der Kommission wieder korrigieren wird.

Fall könnte am Ende vor Gericht landen

Sollte sich auch der Ständerat gegen die Initiative stellen, sei für Grüter den Gang ans Gericht nicht ausgeschlossen.

Als Begründung verweist Franz Grüter auf ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2015. Die Richter haben in Lausanne entschieden, dass die damalige Erhebungsstelle Billag auf den Radio- und Fernsehgebühren während Jahren zu Unrecht eine Mehrwertsteuer von 2,5 Prozent verrechnet hatte. Am Ende erhielten alle Haushalte eine Gutschrift von 50 Franken.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Libero
    Libero, 08.11.2022, 17:04 Uhr

    SVP Nationalrat Franz Grüter hat eine gute Nase für populistische Aktionen.
    Auch mit den Gerichten hat er Erfahrungen z.B. in der Sache mit dem Desaster in seiner Pensionskasse Aetas.

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  • Profilfoto von Philipp
    Philipp, 08.11.2022, 13:57 Uhr

    Wo Grüter recht hat hat er recht. Ich habe grundsätzlich noch nie verstanden warum man noch zusätzlich MwSt. auf eine Steuer bezahlen soll. Egal um was es nun geht. Bei der Tabaksteuer ist es zum Beispiel das Salbe Übel. Die MwSt. zahlt man gemäss Gesetz auf den Umsatz der mit der gekauften Ware erziehlt wird. Eine vom Bund erhobene Steuer ist aber für eine Firma kein Umsatz sondern eine Abgabe.

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