AGs im städtischen Alleinbesitz

EWL, VBL und Viva Luzern: Haben sie die richtige Rechtsform?

Auch die EWL ist im städtischen Alleinbesitz. (Bild: jal)

EWL, VBL, Viva Luzern AG und Hallenbad Luzern AG sind als privatrechtliche Aktiengesellschaften organisiert und befinden sich im städtischen Alleinbesitz. Doch ist das immer noch die geeignete Rechtsform?

Die städtische Verwaltung erfüllt öffentlichen Aufgaben. Dabei steht es ihr grundsätzlich frei, wie sie ihre Aufgabenerfüllung organisieren will – durch die Verwaltung selber oder durch Dritte. Die Wahl der Organisationsform eines öffentlichen Unternehmens gibt regelmässig Anlass zu Diskussionen. Welche Organisationsform die richtige ist, hängt davon ab, in welchem ökonomischen und politischen Umfeld das Unternehmen tätig ist.

Die richtige Rechtsform bei EWL, VBL & Co.?

Simon Roth, Lena Hafen und Gianluca Pardini namens der SP-Fraktion sowie Thomas Gfeller namens der SVP-Fraktion haben mit einer Motion den Stadtrat beauftragt zu prüfen, ob die Aktiengesellschaft noch die richtige Rechtsform für die Verkehrsbetriebe Luzern AG, ewl Energie Wasser Luzern Holding AG, Viva Luzern AG und die Hallenbad Luzern AG sei – oder ob andere Rechtsformen allenfalls besser geeignet seien.

Die Vor- und Nachteile der Organisationsformen, insbesondere der privatrechtlichen Aktiengesellschaft, der öffentlich-rechtlichen Anstalt und der Zentralverwaltung, wurden basierend auf einem Rechtsgutachten und anhand objektiver Kriterien untersucht und beurteilt. In einem zweiten Schritt wurden die vier Unternehmen summarisch beurteilt.

Der Stadtrat findet: AG ist die geeignete Rechtsform

Der Stadtrat kommt in seiner Analyse zum Schluss, dass die privatrechtliche Aktiengesellschaft «immer noch die geeignete Organisationsform» für alle vier untersuchten Unternehmen seien. Alle vier Unternehmen bieten Dienstleistungen am Markt an, wenn auch teilweise in einem regulierten Umfeld. Dafür würde die privatrechtliche Aktiengesellschaft die geeignete Organisationsform darstellen, teilt die Stadt in einer Mitteilung mit.

Die privatrechtliche Aktiengesellschaft bietet gemäss Stadtrat die nötige Handlungsfreiheit und Flexibilität, um effektive und effiziente Leistungen erbringen zu können. Das sei beispielsweise beim Umsetzen der städtischen Klima- und Energiestrategie von grosser Bedeutung. Die Einflussmöglichkeiten seien mit dem Beteiligungsreglement zudem klar definiert und gut ausgebaut. Der Stadtrat ist deshalb der Ansicht, dass man auf eine weitere Prüfung einer Änderung der Rechtsform einzelner Gesellschaften verzichten könne.

Grosse Stadtrat wird am 16. November darüber beraten

Der Luzerner Stadtrat beantragt, vom vorliegenden Bericht zustimmend Kenntnis zu nehmen und die Motion als erledigt abzuschreiben. Der Grosse Stadtrat wird den Bericht und Antrag zu diesem Geschäft voraussichtlich an seiner Sitzung vom 16. November beraten.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Stadt Luzern
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