Zug muss Raser entschädigen

Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein in Zug wohnhafter Niederländer den Führerausweis für einen Monat abgeben muss. Der Mann war auf deutschen Autobahnen zwei Mal über 180 km/h statt der erlaubten 120 km/h gefahren. Zudem hielt er den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Dafür wurde er von den deutschen Behörden mit 1’450 Euro gebüsst und zwei Monaten Fahrverbot. Das Strassenverkehrsamt Zug entzog ihm seinen Führerausweis ebenfalls für zwei Monate.

Das Bundesgericht gab dem Niederländer nun teilweise Recht. Bei einem Ersttäter dürfen die Schweizer Behörden eine Tat nicht strenger bewerten als die ausländischen. Ausserdem sei bei der Verhängung der Schweizer Sanktion zu berücksichtigen, wie schwer die ausländische Strafe den Täter getroffen habe. Weil der Mann in diesem Fall sehr oft in Deutschland mit dem Auto geschäftlich unterwegs war, geht das Bundesgericht von einer starken Betroffenheit aus. Deshalb hat es den Führerausweisentzug auf einen Monat reduziert. Der Kanton Zug muss dem Niederländer zudem eine Entschädigung von 2000 Franken bezahlen.

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