Wahlplakate: Mehr Standorte – und mehr Ordnung

Plakatwerbung gehört zur politischen Kultur und zur Demokratie. Auch dort aber müssen Regeln eingehalten werden. Die Gemeinde Kriens regelt die Plakatwerbung mit Blick auf die kommenden Wahlen deshalb neu, schreibt sie in einer Mitteilung.

Sie hat zusätzliche Standorte zur Plakatierung freigegeben, und wird gleichzeitig die Einhaltung der Auflagen durchsetzen. Die politischen Parteien seien informiert worden.

Ohne Bewilligung möglich

Für die politische Plakatierung im öffentlichen Raum gelten auch in Kriens andere Grundlagen als etwa für kommerzielle Veranstalter von Events. Während Veranstalter für das Aufstellen von Werbung auf öffentlichem Grund jeweils eine Bewilligung einzuholen haben, können politische Parteien bzw. Kandidierende ihre Plakate während einer klar begrenzten Zeit auch ohne spezielle Bewilligung anbringen. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass sich diese Plakate an gewisse Vorgaben halten.

Standorte: Die freie Plakatierung gilt nur an fest vorgegebenen Standorten. Insgesamt gibt es in Kriens inzwischen 14 Standorte an gut frequentierten Passantenlagen. Die Zahl dieser Standorte wurde auf die kommenden Wahlen hin vergrössert, um entsprechende Engpässe an einzelnen Orten zu vermeiden.

Neu: Kupferhammer, Bellpark und Dorfplatz

Dazugekommen sind Standorte wie im Kupferhammer, beim Bellpark, auf dem Dorfplatz oder bei der Badi. Dazu sind bei allen Standorten Auflagen bezüglich Verkehrssicherheit (Abstände, Montageart) einzuhalten.

Fristen: Die Plakatierung darf maximal 6 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag platziert werden. Im Fall der Gesamterneuerungswahlen 2016 würde das bedeuten, dass politische Plakate eine Woche vor Ostern (ab Sonntag, 20. März 2016) gestellt werden dürfen. Spätestens 5 Tage nach dem Abstimmungssonntag müssen die Plakate wieder entfernt sein.

Private Standorte: Wird Wahlwerbung auf privaten Grundstücken aufgestellt, muss dort zuerst die Bewilligung des Grundeigentümers eingeholt werden. Darüber hinaus haben sich die Plakate aber nach den gleichen Vorgaben zu richten.

Auflagen für mehr Ordnung: Gleichzeitig hat der Gemeinderat Kriens aber auch die Auflagen verschärft, die mit politischer Werbung sonst einzuhalten sind. Insbesondere ist jetzt klar, dass Werbung, welche einzelne dieser Auflagen nicht erfüllen, von der Gemeinde auch ohne Vorwarnung entfernt werden kann.

Die Kosten dafür hat der Absender der Plakate zu tragen. Genauso wie auch jene Kosten, die anfallen, wenn die Gemeinde Kriens die politischen Plakate nach Ablauf der 5-Tages-Frist einsammeln muss.

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