Nach Interpellation der SP

Ungültige Stimmen: Luzerner Stadtrat sieht keinen Handlungsbedarf

Ob damals sämtliche Wahlunterlagen korrekt ausgefüllt waren? (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Der Luzerner Stadtrat lässt sich von den vergleichsweise hohen Ungültigkeitsquoten zweier Urnengänge nicht verunsichern: Die getroffenen Massnahmen seien ausreichend, so der Tenor.

Im März reichten die beiden Luzerner SP-Grossstadträte Claudio Soldati und Martin Wyss beim Stadtrat eine Interpellation zum Thema ungültige Stimmen ein. Sie wollten unter anderem wissen, wie sich der Stadtrat die jeweils rund zwei Prozent ungültigen Stimmen bei den Abstimmungen vom 25. November 2018 und 10. Februar 2019 erklärt.

Nun liegen die Antworten des Stadtrats vor. Dabei schickt er voraus, dass die Quote an ungültigen Stimmen auch mit der Zählen solcher Stimmen zusammenhängt. So würden andere Kantone und Städte aufgrund ihres Stimmrechtsgesetztes bereits vor der Auszählung ungültige Stimmen ausscheiden. «Hätte die Stadt Luzern diese Praxis, würde dies zu einer Quote von nahezu null bei den ungültigen Stimmabgaben führen», so der Stadtrat. Eine Änderung der Luzerner Praxis strebe der Kanton jedoch nicht an.

Verschiedene Fehlerquellen

Bei der brieflichen Stimmabgabe unterlaufe den Stimmberechtigten immer wieder unterschiedliche Fehler. Der Stadtrat nennt als Beispiele, dass die Stimm- und Wahlzettel nicht im grünen Kuvert sind, dass ein nicht amtliches Kuvert verwendet wird, der Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben ist, dieser komplett fehlt oder die Anzahl Stimmrechtsausweise nicht mit der Anzahl Stimm- und Wahlkuverts identisch ist.

Bei den beiden eingangs erwähnten Abstimmungen liege der Grund der höheren ungültigen Stimmabgaben darin, dass diese ohne den notwendigen Stimmrechtsausweis erfolgt seien beziehungsweise deren Anzahl nicht mit der Zahl der mitgeschickten Stimmkuverts übereinstimmten. Ziel sei es, dass der dadurch bedingte Stimmenverlust baldmöglichst wieder weniger als ein Prozent beträgt. Im Vergleich dazu würden die Schwankungen bei der Stimmbeteilung viel stärker ins Gewicht fallen.

Der Stadtrat appelliert weiter an die Stimmberechtigten. Man könne von ihnen erwarten, dass sie die Abstimmungsunterlagen und Anleitungen sorgfältig durchlesen. Aktuell wird dreifach auf die richtige Handhabung der brieflichen Stimmabgabe hingewiesen.

Kommunikation wurde intensiviert

Nach Bekanntwerden der erhöhten Ungültigkeitsquote der Abstimmung vom 25. November haben die zuständigen Stellen der Stadt Luzern die richtigen Massnahmen getroffen, um dieser Problematik entgegenzuwirken, so die Meinung des Stadtrats. So wurde die Kommunikation auf verschiedenen Kanälen verstärkt und auf das korrekte Ausfüllen der Unterlagen hingewiesen. Weitere Massnahmen seien vorläufig nicht notwendig.

Das Ressort Wahlen und Abstimmungen behalte die Sache weiterhin im Auge, um, falls nötig, die Kommunikation wieder zu verstärken. «Der Stadtrat ist der Überzeugung, dass sich die Quote wieder auf dem Niveau der letzten Jahre einpendeln wird.»

Die Stadtrat sieht sich in seiner Meinung bestärkt, da bei Urnengängen am 31. März und 19. Mai ein Rückgang der Ungültigkeitsquote im Vergleich mit den beiden vorangehenden auf rund die Hälfte zu beobachten gewesen sei. Bei den National- und Ständeratswahlen vom 20. Oktober werde eine durchschnittliche Quote der Vorjahre erwartet.

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