Stefan Thöni zieht erneute Beschwerde in Betracht
Stefan Thöni, Präsident der Piratenpartei Zentralschweiz, bezieht Stellung zum Urteil des Bundesgerichts, was die Einsicht der Gemeindeprotokolle betrifft. Er überlegt sich, gegen die aus seiner Sicht übertriebenen Schwärzungen und horrenden Kosten mit einer erneuten Beschwerde vorzugehen.
Der Gemeinderat Steinhausen hat die vom Stefan Thöni geforderte Einsicht in 174 Beschlüsse aus seinen Protokollen teilweise gewährt (zentralplus berichtete). Die Komplettverweigerung der Einsicht in 15 Beschlüsse, zahlreiche Schwärzungen sowie die hohen Kosten werfen aus Sicht der Piratenpartei jedoch Fragen auf, wie sie nun bekannt gibt.
«Gewisse Schwärzungen sind sicher gerechfertigt, aber warum die Namen von Zulieferern und Dienstleistern bei Submissionen geschwärzt wurden erschliesst sich mir nicht», äussert sich Thöni dazu. «Genauso wenig, warum die Gemeinderatsbeschlüsse zum Entlastungsprogramm 2015-2018 oder zur Abfrage von Daten der Einwohnerkontrolle durch die SVP immer noch geheim sein sollen.»
«Gemeinderat hat sein Hauptziel erreicht»
Zur Höhe der Kosten sagt der Kandidat für das Zuger Verwaltungsgericht: «Man muss schon die Frage stellen, ob sich die Kosten nicht deutlich hätten reduzieren lassen, wenn die Gemeinde Steinhausen die Beschlüsse aus 2014 digital vorgehalten und anonymisiert hätte, statt aus Büchern zu Scannen und mit Papier abzudecken und ob es in der Folge fair ist, dass ich als Gesuchsteller für dieses Versäumnis aufkommen soll.» Zudem habe der Gemeinderat mit solchen Kosten sein Hauptziel erreicht, denn zu dem Preis werde niemals jemand wieder Einsicht wollen. Das Öffentlichkeitsgesetz bleibe toter Buchstabe.
Die Piratenpartei werde die Dokumente zeitnah publizieren und Thöni überlege sich, gegen die übertriebenen Schwärzungen und horrenden Kosten mit einer erneuten Beschwerde vorzugehen.
Thöni hatte im November 2015 ein Gesuch um Einsicht in alle Gemeinderatsprotokolle des Zeitraums vom 10. Mai 2014 bis 15. November 2015 gestellt. Nachdem der Steinhauser Gemeinderat Thöni die Einsicht in die Protokolle mit über 500 Einzelbeschlüssen verwehrt hatte, zog er den Entscheid bis vor Bundesgericht, wo er schliesslich teilweise recht erhielt (zentralplus berichtete).
Der Gemeinderat ersuchte Stefan Thöni in der Folge, sein Gesuch einzuschränken, um den Aufwand für die Gemeindeverwaltung in Grenzen zu halten, schreibt die Gemeinde. Der Gesuchsteller reduzierte sein Einsichtsbegehren daraufhin auf 174 Einzelbeschlüsse des besagten Zeitraums.