SR: Urlaub bei Tod eines Elternteils

Stirbt ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes, hat der überlebende Vater oder die überlebende Mutter künftig Anspruch auf 16 Wochen Urlaub. Das hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat beschlossen.

Mit der neuen Lösung will das Parlament verhindern, dass der Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub bei einem Todesfall kurz nach der Geburt eines Kindes erlöscht.

Todesfälle aufgrund von Komplikationen nach einer Schwangerschaft oder Geburt sind in der Schweiz sehr selten. Von 2005 bis 2021 waren laut der Statistik im Schnitt fünf von rund 82’000 Geburten betroffen.

Quelle:swisstxt
SR: Urlaub bei Tod eines Elternteils
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