Kooperationen werden ausgebaut

So will der Kanton Zug die stationäre Gesundheitsversorgung künftig stemmen

Die Zuger Spitalplanung nimmt Fahrt auf. (Bild: zvg)

Der Kanton Zug präsentiert seinen Entwurf der überarbeiteten Spitalliste. Die Regierung will die Grundversorgung und ausgewählte spezialisierte Leistungen weiterhin im eigenen Kanton sicherstellen – mit einer entsprechenden Rollenteilung zwischen dem Zuger Kantonsspital und der AndreasKlinik. Für die übrige Spezialversorgung werden Kooperationen gefördert.

Die geltende Zuger Spitalliste stammt aus dem Jahr 2012. Im Rahmen der Spitalplanung wurde sie nun gemäss den Vorgaben des Bundes überprüft, teilt die Zuger Gesundheitsdirektion mit.

Grundversorgung innerhalb der Kantonsgrenzen

Gemäss Entwurf der überarbeiteten Spitalliste ist das Zuger Kantonsspital für die Grundversorgung zuständig, während die AndreasKlinik in Cham ein Angebot an Wahleingriffen anbieten kann.

Dies insbesondere in den Bereichen Orthopädie, Wirbelsäulenchirurgie, Gynäkologie, HNO und Urologie. Mit der Bündelung dieser Angebote erfolgt laut der Gesundheitsdirektion eine gewisse Rollenteilung zwischen dem Zuger Kantonsspital und der AndreasKlinik. Dies soll «angesichts einer Distanz von fünf Kilometer Luftlinie keinerlei Einschränkung der Zugänglichkeit der Versorgung» mit sich bringen. Vielmehr soll der Spitalstandort Zug als Ganzes gestärkt werden.

Die Rollen der beiden Spitäler in Bezug auf die Geburten will der Kanton in einem separaten Projekt klären. Diesbezüglich seien noch keine Entscheide gefällt worden. Dies betrifft namentlich auch die Frage der Neonatologie. Dabei soll das ganze Themenfeld der Geburtsversorgung unmittelbar im Anschluss an den Erlass der neuen Spitalliste angegangen werden.

Zusammenarbeit mit ausserkantonalen Spitälern

Im Bereich der spezialisierten Medizin werden weiterhin Zentrumsspitäler in den Kantonen Zürich und Luzern die verschiedenen Leistungsbereiche abdecken. Die Zuger Gesundheitsdirektion schreibt, dass die geographische Lage von Zug zwischen den Zentren in Zürich und Luzern prädestiniert dafür sei, die spezialisierten Leistungen an nahegelegene Spitäler in diesen zwei Kantonen zu vergeben. Die Zentrumsspitäler erbringen in Kooperation mit den Zuger Spitälern basierend auf entsprechenden Vereinbarungen auch spezialisierte Leistungen vor Ort.

Um in zeitkritischen Notfällen die Patientinnen optimal zu versorgen, sei einer «gut funktionierenden Rettungskette» besondere Beachtung geschenkt worden. Das Stadtspital Triemli wird weiterhin Patienten mit Herzproblemen behandeln. Für Hirnverletzungen konnte mit dem Luzerner Kantonsspital ein neuer Partner in der Nähe gefunden werden.

Weiterhin auf der Spitalliste für den Bereich Palliativ Care ist das Spital Affoltern. Der Kanton Zug werde sich beim Kanton Zürich aktiv dafür einsetzen, dass das Spital Affoltern in diesem Spezialbereich weiterhin tätig sein kann.

Anhörung der Listenspitäler und Kantone

Das gesamte Projekt der Spitalplanung ist in mehrere Schritte unterteilt: Nach einem offenen Bewerbungsverfahren hat der Regierungsrat anhand klarer Kriterien die Spitalliste in erster Lesung verabschiedet. Die Spitäler und Kliniken, welche Bewerbungen eingereicht haben, sowie die betroffenen Kantone werden nun zur überarbeiteten Spitalliste angehört. Die Spitalliste wird voraussichtlich Ende 2022 / Anfang 2023 definitiv verabschiedet werden können.

Neben der Spitalplanung im Bereich Akutsomatik laufen parallel auch entsprechende Arbeiten an den Spitallisten in den Bereichen Rehabilitation und Psychiatrie. Hier sei mit den nächsten Entscheiden in diesem und im kommenden Jahr zu rechnen.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Zuger Gesundheitsdirektion
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