Hat eine Luzerner Publikumsmesse überkantonale Bedeutung und kann wegen Corona nicht stattfinden, haben die Veranstalter das Anrecht auf einen Schutzschirm. Der Regierungsrat greift damit Fach- und Publikumsmessen unter die Arme.
Die grösste Publikumsmesse der Zentralschweiz, die «Lozärner Määs» ist bereits abgeblasen (zentralplus berichtete). Doch nicht nur die Määs leidet unter den Folgen der Corona-Pandemie. Auch andere Publikumsmessen wie die Luga auf der Allmend mussten letztes Jahr Corona-bedingt absagen. Nun will der Regierungsrat den Messe-Veranstaltern entgegenkommen, wie er am Dienstag beschlossen hat.
Der Schutzschirm greift bei Publikumsmessen, die für über 1000 Personen pro Tag konzipiert sind. Die Veranstalterinnen können im Vorfeld ein Gesuch um die Zusicherung des Schutzschirmes beantragen. Findet die Messe wegen der Pandemie nur teilweise, in reduziertem Umfang oder gar nicht statt, kann ein Gesuch um Unterstützungsleistungen eingereicht werden.
Der Schutzschirm ist auf Messen beschränkt, gilt aber nicht für Kultur- und Sportveranstaltungen. Auch ist er befristet: Vom 15. September 2021 bis 30. April 2022. Er gilt nicht für neue Messen.
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