Keine Strafmilderung bei Klimaaktionen
Straftaten werden nicht milder bestraft, wenn sie im Rahmen einer Klimaaktion begangen werden. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid gefällt und damit das Genfer Kantonsgericht zurückgepfiffen.
Das Kantonsgericht milderte die Strafe eines Mannes, der 2018 die Fassade eines Bankgebäudes bemalte, weil er auf den Klimanotstand aufmerksam machen wollte.
Diese Strafmilderung ging dem Bundesgericht zu weit. Es hat deshalb den Genfer Entscheid aufgehoben. Der ehrbare Charakter einer Klimaaktion ende da, wo es zu gewalttätigen Aktionen und Sachbeschädigungen komme, heisst es in der Begründung.
Quelle:swisstxt
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