Keine Strafmilderung bei Klimaaktionen

Straftaten werden nicht milder bestraft, wenn sie im Rahmen einer Klimaaktion begangen werden. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid gefällt und damit das Genfer Kantonsgericht zurückgepfiffen.

Das Kantonsgericht milderte die Strafe eines Mannes, der 2018 die Fassade eines Bankgebäudes bemalte, weil er auf den Klimanotstand aufmerksam machen wollte.

Diese Strafmilderung ging dem Bundesgericht zu weit. Es hat deshalb den Genfer Entscheid aufgehoben. Der ehrbare Charakter einer Klimaaktion ende da, wo es zu gewalttätigen Aktionen und Sachbeschädigungen komme, heisst es in der Begründung.

Quelle:swisstxt
Keine Strafmilderung bei Klimaaktionen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon