Zuger Kantonsrat entscheidet über Deutschkurse

Keine Sonderregelung für reiche Ausländer

Im Kanton Zug gibt es definitiv keine Sonderregelung für reiche Ausländer, die kein Deutsch können. Dies hat der Kantonsrat diesen Donnerstag in zweiter Lesung entschieden. Der Abschnitt über die Sprachanforderungen wird komplett aus dem Gesetz gestrichen.

Der Vorschlag des Zuger Regierungsrates sorgte für Schlagzeilen: Er wollte eine Sonderregelung für reiche Ausländer schaffen, die ein Einkommen von mindestens 1 Million Franken und ein steuerbares Vermögen von mindestens 20 Millionen Franken vorweisen (zentralplus berichtete).

Angesichts der Reaktionen entschied der Rat bereits in der ersten Lesung, auf die Extrawurst zu verzichten und den Abschnitt über Sprachanforderungen aus dem Gesetz zu streichen. Wie die Nachrichtenagentur sda schreibt, ist es nun auch in der zweiten Lesung dabei geblieben. Somit stellt der Kanton Zug an keinen Ausländer mehr irgendwelche Sprachanforderungen, egal ob reich oder arm.

Keine Sonderregelung für reiche Ausländer
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