Debatte mit schildbürgeresken Zügen

Zuger Parlament schafft die gesamte Deutschpflicht ab

Sonderprivilegien für reiche Ausländer? Der Zuger Kantonsrat wählt das Hintertörchen. Nun ist alles möglich. (Bild: fotolia.de)

Die ganze Schweizer Medienlandschaft war im Kantonsratssaal. Warum? Es wurde über Reiche debattiert. Superreiche! Die künftig keine Deutschkurse mehr absolvieren müssen, um an eine Niederlassungsbewilligung zu kommen. Die Medien reiben sich die Hände: Hurra, Ungerechtigkeit! Das Parlament entscheidet nach langem Hin und Her. Und schmeisst den ganzen Paragrafen aus dem Gesetz.

Am Schluss kommt alles anders als gedacht. Superreiche sollten kein Deutsch lernen müssen, um eine Niederlassungsbewilligung zu bekommen. Damit hatte der Kanton Zug nationale Schlagzeilen gemacht. Am Donnerstag hat der Zuger Kantonsrat nun über das Gesetz abgestimmt. Und dabei kam es zur Überraschung: Entgegen allen Annahmen kippte der Kantonsrat nicht nur die Sprachkursbefreiung für Reiche aus dem Gesetz – er kippte gleich die ganze Sprachkurspflicht. Jetzt muss keiner mehr Deutsch lernen – ausser der Regierungsrat entscheidet es so.

Dabei hatte es ganz klassisch angefangen. «Es wäre doch keine Hexerei, sich unsere Sprache anzueignen.» Der Satz, der während der Kantonsratsdebatte vom Donnerstag fällt, stammt nicht von der SVP. Er kommt von Esther Haas, der Sprecherin der Alternative − die Grünen. Die Partei wehrt sich dagegen, dass superreiche, in Zug lebende Ausländer aus Drittstaaten eine C-Bewilligung erhalten können, ohne Deutschkurse absolvieren zu müssen. Diese Sonderprivilegierung geht der Alternative − die Grünen deutlich gegen den Strich.

«Damit fördert man mittelalterliche Zustände, in denen zwischen Adel, Kirche und Volk unterschieden wird.» Sie warnt vor dem Signal, das der Kanton Zug gegen aussen aussenden werde. «Es kommt nicht darauf an, ob eine oder zwanzig Personen von der Privilegierung betroffen würden. Wenn es nur um einen Einzelfall geht, dann ist das Ganze umso schlimmer. Solche Einzelfallregelungen sind eigentlich eher für Bananenrepubliken typisch», findet Haas.

CVP überrascht mit Streichungsantrag

Ebenfalls klar gegen das Gesetz ist die SP. Barbara Gysel sagt: «Dieser Absatz sorgt vielerorts für Kopfschütteln. Menschen, die ‹öffentliche Interessen› vertreten, sollen von der Sprachpflicht befreit werden. Wieder einmal werden damit Superreiche und Co. zum Sonderfall.» Wer diese Ausnahmeregeln annehmen würde, missachte das Gleichheitsgebot sträflich. Die SP droht damit, das Behördenreferendum zu ergreifen, wenn man das Gesetz zugunsten der Superreichen ändern würde.

CVP-Kantonsrätin Anna Bieri schlägt vor, dass man den kritischen Paragrafen 8 gleich gänzlich aus dem Gesetz streichen sollte, und stellt den entsprechenden Antrag. «Eine Bevorzugung von Menschen aus finanziellen Gründen geht uns contre cœur.»

«Das ist im Übrigen keine Extrawurst für Superreiche, denn die Extrawurst haben wir bereits.»

Thomas Werner, SVP-Kantonsrat

Die SVP-Fraktion sieht das Ganze nicht gar so ernst. Sie möchte dem Abschnitt zum Sonderprivileg zustimmen. Kantonsrat Thomas Werner erklärt: «Jeder Staat, jeder Kanton soll selber entscheiden können, welche Voraussetzungen für eine Niederlassung gelten sollen. Ausserdem kostet uns ein grosser Teil der Personen, die bei uns einwandern, Geld. Sowohl bei der Integration wie auch darüber hinaus.» Da dürften laut Werner ruhig auch einige darunter sein, die dem Kanton Geld bringen würden. «Wir wären ja blöd, würden wir diese Leute vertreiben.»

Werner richtet sich an die Linke: «Das ist im Übrigen keine Extrawurst für Superreiche, denn die Extrawurst haben wir bereits, indem Bürger der EU eine Bewilligung bekommen, ohne dass sie Deutschkurse absolvieren müssen.»

«Mit Verlaub, das ist etwas naiv»

Auch die FDP ist im Prinzip nicht gegen die Sonderregelung, schliesst sich jedoch der CVP, und somit dem Zwischenweg an, den umstrittenen Paragrafen 8 zu streichen.

Die GLP richtet Kritik direkt an den Regierungsrat. «Mit Verlaub, es ist etwas naiv vom Kanton, Transparenz zeigen zu wollen. Es war ja klar, dass damit das Thema emotional aufgeladen wird. Sollte es so ins Gesetz kommen, wird es mit hundert prozentiger Sicherheit ein Referendum geben», ist sich Daniel Stadlin sicher. Er kritisiert ausserdem die Linke in ihrer Meinung: «Moralische Entrüstung entsteht meist aus ganz wenig Moral und ganz viel Neid.»

CVP-Mann Kurt Balmer tritt als Einzelsprecher hinters Mikrofon. Er kritisiert den Vorschlag, den Paragrafen einfach zu streichen, quasi als «Hau-Ruck-Übung, ohne die Konsequenzen darauf zu überdenken». Das gehe ihm zu weit. Sollte eine Streichung durchkommen, wären auch anerkannte Flüchtlinge betroffen. Auch sie müssten nicht mehr zwingend Deutsch lernen. Ausserdem warnt er davor, der Verwaltung damit mehr Kompetenz zuzugestehen. Seine Worte werden nicht gehört.

Schildbürgereske Abstimmungen

Es kommt, spät, zu müder Stund, zur Abstimmung zu besagtem Paragrafen 8 Absatz 2, der zu so viel Furore gesorgt hat. Es geht darum, den ganzen Paragrafen 8 zu streichen – oder eben nicht. Und dann wird’s kurz etwas schildbürgeresk.

Die Abstimmung beginnt, Namensaufruf wurde gewünscht. Ja, Nein, Nein, Ja. Moment einmal. Worüber stimmen wir überhaupt ab? Barbara Gysel stellt Antrag auf nochmaliges Beginnen der Abstimmung, da nicht alle gewusst hätten, worüber genau abgestimmt wurde. Die SVP wehrt sich vehement. Manuel Brandenberg stellt einen neuen Antrag zur Abstimmung mit Namensaufruf. Nun soll man abstimmen darüber, ob man einen Namensaufruf machen will zur Abstimmung über den Ordnungsantrag. Hä was?

Thomas Lötscher plädiert an die Vernunft der Kantonsräte, man solle sich doch nicht ins Lächerliche ziehen und sich für die letzten Minuten konzentrieren.

Alles von vorne

Also nochmals. Der Kantonsrat stimmt darüber ab, ob mit Namensaufruf darüber abgestimmt werden soll, den ganzen Paragrafen 8 ersatzlos zu streichen. Man will.

Der Kantonsratspräsident plädiert ein weiteres Mal für Ruhe und Ordnung. Es braucht Geduld. Die Abstimmung jedes Einzelnen unter Namensaufruf erfordert fast zehn Minuten. Und das Resultat? Mit 42 zu 27 Stimmen bestimmt der Kantonsrat gegen die Beibehaltung des Paragrafen 8 ab.

Ein Buebetrickli?

Was das bedeutet? Für Andreas Lustenberger, der, kaum ist die Abstimmung durch, auch schon die passende Medienmitteilung parat hat, ist der Fall klar: Er nennt es ein «Buebetrickli». Denn, ist der Paragraf weg, könne der Regierungsrat selber je nach Fall entscheiden und quasi, ohne transparent sein zu müssen, Superreiche bevorteilen. Lustenberger verurteilt das Verhalten des Regierungsrates: «Kaum kommt etwas Druck, knickt er bereits ein und gibt sich mit der Streichung des ganzen Paragrafen zufrieden. Das finde ich höchst fragwürdig. Da hat man ein Jahr an einem Gesetz gearbeitet und so schnell wieder verworfen!»

Regierungsrat Beat Villiger erklärt: «Nun ist das Gesetz ja nicht aufgehoben. Es bedeutet einfach, dass wir keine Vorgaben haben und von Fall zu Fall entscheiden können. Eine Regelung also, wie sie andere Kantone auch haben.» Also doch durchs Hintertürchen die Möglichkeit, Superreiche steuerlich zu begünstigen? «Im Prinzip. Wir wollten ja eigentlich Transparenz zeigen. Aber mit dieser Lösung kann ich natürlich leben. Sie gibt dem Regierungsrat mehr Möglichkeiten, um flexibel agieren zu können.»

Nun, das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Im Verlauf des Jahres folgt die zweite Lesung zum Geschäft.

Der sagenumwobene Paragraf 8

Paragraf 8 besagt wörtlich:

Absatz 1: Ausländerinnen und Ausländern, die keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung haben, kann die Niederlassungsbewilligung nur erteilt werden, wenn sie die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen können. In begründeten Fällen können auch Kenntnisse einer anderen Landessprache berücksichtigt werden.

Dieser Absatz wäre unverändert geblieben.

Absatz 2 hätte folgendermassen geändert werden sollen:

Ausgenommen vom Nachweis von Deutschkenntnissen sind Personen, die aus unverschuldetem Unvermögen das geforderte Referenzniveau nicht erreichen, sowie Personen, die gestützt auf wichtige öffentliche Interessen im Sinne der ausländerrechtlichen Bundesgesetzgebung eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben.

Zuvor:

Ausgenommen vom Nachweis von Deutschkenntnissen sind Personen, die aus unverschuldetem Unvermögen das erforderliche Referenzniveau nicht erreichen.

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