Kantonaler Datenschützer ohne Ressourcen

Kein Geld, kein Datenschutz: Luzern bleibt weiter stehen

Die Digitalisierung sei ein zweischneidiges Schwert, findet der Luzerner Datenschutzbeauftragte Reto Fanger. (Bild: jal)

Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Luzern, Rechstanwalt Reto Fanger, hat dem Regierungsrat jährlich Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten. Darin erklärt er auch dieses Jahr, dass die Situation so nicht mehr tragbar sei.

Der diesjährige Bericht steht dem Kantonsrat und der Öffentlichkeit aus Spargründen wiederum ausschliesslich elektronisch als PDF-Datei zur Verfügung – wegen den Einsparung von Druckkosten von rund 3’500 Franken, betont der Luzerner Datenschutzbeauftrage Reto Fanger gleich im Vorwort seines Berichts. Angesichts der aktuellen Geschäfts- und Pendenzenlast habe der Tätigkeitsbericht auch inhaltlich gekürzt werde müssen, was die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben weiter vermindere.

Doch das ist nur die Spitze des Eisberges, erklärt Fanger in seinem Bericht. So gehe es nicht weiter, sagte er bereits letztes Jahr (zentralplus berichtete).

Arbeitslast seit 2011 mehr als verdoppelt

Das Berichtsjahr sei durch die wiederum sehr hohe Anzahl von insgesamt 321 neuen Geschäftsfällen geprägt. Es handle sich dabei auch um die mit Abstand höchste Anzahl an Neuzugängen seit Bestehen der kantonalen Datenschutzaufsicht 1991. Seit 2011 habe sich die Anzahl Neuzugänge mit 158 mehr als verdoppelt.

Es sei auch klar, dass die Datenschutzthematik mit der zunehmenden Digitalisierung in den nächsten Jahren weiter an Gewicht gewinnen werde, so dass auch die Anzahl der Geschäftsfälle voraussichtlich weiter zunehmen wird. Die Bewältigung dessen sei mit den seit 2005 unveränderten Ressourcen nicht mehr möglich.

Verantwortung den Bügern gegenüber

Abgesehen von zahlreichen gesetzlichen Aufgaben, die nicht im erforderlichen Ausmass, seit Jahren nicht mehr oder noch gar nie ausgeführt werden konnten – wie Datenschutzkontrollen, Datenschutzschulungen oder andere präventive Aktivitäten – nimmt auch die Erledigung von bis anhin noch einigermassenzu bewältigenden gesetzlichen Aufgaben zunehmend ab.

Damit stellen sich nicht nur grundlegende Fragen zur geplanten Umsetzung der Strategie des «Digitalen Kantons», sondern auch zur Wirksamkeit der kantonalen Datenschutzaufsicht an sich und der Verantwortung der staatlichen Organe gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

Zusammenfassend sagt Fanger, dass die gesetzlichen Aufgaben der Datenschutzaufsicht 2017 wiederum nicht ausreichend wahrgenommen werden konnten.

«Die Datenschutzaufsicht im Kanton Luzern ist auf eine rein reaktive Arbeit reduziert», so Fanger. Und er könne selbst diese zunehmend nicht mehr zeitgerecht erfüllen, was weder den kantonalen gesetzlichen Vorgaben noch dem übergeordneten Recht entspricht. «Es ist daher dringend erforderlich, im Rahmen der aktuellen Revision des kantonalen Datenschutzgesetzes, die rechtlichen Grundlagen den technischen und gesellschaftlichen Realitäten unserer Gesellschaft anzupassen sowie unabhängig davon bereits heute ausreichende Ressourcen bereitzustellen.»

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