Trotzdem gilt: In Wäldern gibt's keine Lagerfeuer

Kantone Luzern und Zug entschärfen das Feuerverbot

Mit diesem Plakat macht der Kanton Luzern auf das Feuerverbot aufmerksam.

(Bild: zvg)

Die Niederschläge der vergangenen Tage konnten die Trockenheit leicht entschärfen. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen reagieren der Kanton Luzern und der Kanton Zug: Ab sofort darf die Cervelat wieder gebrätelt werden – aber nicht im Wald und in Waldesnähe.

Nach wie vor ist die aktuelle Waldbrandgefahr im Kanton Luzern wie in den übrigen Zentralschweizer Kantonen lokal unterschiedlich ausgeprägt. Die für eine wesentliche Entschärfung der Waldbrandgefahr notwendigen länger andauernden Niederschläge seien noch nicht eingetreten, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Die Gewitterregen der vergangenen Tage und die tieferen Temperaturen vermochten die Situation in nicht bewaldeten Gebieten leicht zu entschärfen.

Das bis anhin geltende absolute Feuerverbot im Freien wird ab sofort auf ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 m) reduziert. Es gelten bis auf weiteres folgende Regelungen:

  • Es ist verboten, im Wald und in Waldesnähe (Abstand 200 m) Feuer zu entfachen.
  • Innerhalb eines Abstandes von 200 m zum Wald gilt dies insbesondere und ungeachtet des Standorts für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills.
  • Ausgenommen vom Verbot sind Gasgrills. Ebenfalls zulässig sind Cheminées, Pizzaöfen, Smoker und Holzkohlegrills in Hausgärten und auf Balkonen. Bei starkem Wind ist ganz darauf zu verzichten. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden. Die auf Feuerwerkskörpern aufgedruckten Sicherheitsabstände sind zu vergrössern.
  • Das Steigenlassen von «Heissluftballonen / Himmelslaternen» (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
  • Die Bevölkerung ist aufgerufen, mit Feuer im Freien sorgfältig umzugehen und insbesondere Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten.
  • Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden strafrechtlich geahndet. Wer einen Waldbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.

Gefahrenstufe 4 von 5

Die zuständigen Behörden der Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, und Uri schätzen die Gefahrensituation trotz der leichten Lockerung des Feuerverbotes weiterhin als gross ein (Gefahrenstufe 4 von 5), schreibt der Kanton Luzern. Nicht ausser Acht gelassen werden dürfen die mit den Gewittern einhergehenden zahlreichen und heftigen Blitzeinschläge, von welchen eine Feuergefahr ausgeht.

Die Forstbehörden, das Feuerwehrinspektorat und die Polizei appellieren an die Vernunft und das Verständnis der Bevölkerung für diese ausserordentliche Situation. Die Situation wird sich erst mit länger andauernden und ausgedehnten Niederschlägen entschärfen. Einzelne lokale Gewitterregen, wie sie seit Anfang August verschiedentlich aufgetreten sind, genügen nicht, so die Behörden.

Auch im Kanton Zug wurde absolutes Feuerverbot aufgehoben

Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben auch im Kanton Zug dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr im Kanton Zug etwas entschärft hat. Das absolute Feuerverbot vom 30. Juli wird deshalb aufgehoben. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt weiterhin bestehen und beim Feuern im Freien ist weiterhin grosse Vorsicht geboten.

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben in Zug zu einer leichten Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Dies ermöglicht, die Gefahrenstufe von «sehr gross» auf «gross» zu reduzieren. Die Böden – insbesondere die Waldböden – seien jedoch nur oberflächlich befeuchtet worden, und das dürre Gras und das bereits gefallene Laub werden beim erwarteten Sonnenschein der nächsten Tage schnell austrocknen.

Es bestehe, so die kantonalen Behörden, deshalb weiterhin die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers oder Feuerwerkskörpers Brände entstehen.

Das Grillieren in Zuger Gärten und auf Balkonen in den Siedlungsgebieten ist unabhängig vom Abstand zum Wald ebenfalls wieder erlaubt.

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