Zuger Politprozess geht in die nächste Runde

Ivo Romer zieht das Urteil weiter

Der Beschuldigte Ivo Romer an der Urteilseröffnung vom 7. Februar in Zug.

 

(Bild: Screenshot SRF.ch)

Der ehemalige Zuger Stadtrat Ivo Romer ficht das Urteil des Strafgerichts Zug an. Der Fall wird also am Obergericht erneut verhandelt.

Ivo Romer ist vom Zuger Strafgericht zu einer Gefängnisstrafe von 4 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden (zentralplus berichtete). Er hat das Vermögen einer ihm vertrauenden Millionärin veruntreut und abgezweigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Am Freitag ist die Berufungsfrist abgelaufen.

Auf Anfrage teilte das Gericht mit, dass sowohl der Verteidiger Romer wie auch der Rechtsvertreter der von Ersatzforderungen betroffenen Dritten Berufung angemeldet haben.

Bei den Dritten handelt es sich laut dem Urteil ums Ehepaar De Beaufort aus Basel, das von Geldern aus der von Romer verwalteten Familien-Stiftung profitiert hat. Die Privatkläger – das sind alle fünf Kinder der Witwe – werden laut deren Anwalt Michele Caratsch hingegen keine Berufung einlegen. Sie behielten sich jedoch gegebenfalls eine Anschlussberufung vor.

Freiheitsstrafe von 4 1/2 Jahren

Das Zuger Strafgericht hat den früheren Zuger FDP-Stadtrat wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Romers Pflichtverteidiger verlangte einen vollen Freispruch. Die Staatanwaltschaft beantragte eine Gefängnissstrafe von sechs Jahren und zehn Monate.

Romer muss den Nachkommen der geschädigten Witwe laut erstinstanzlichem Urteil knapp zwei Millionen Franken zurückzahlen. Weiter muss der Ex-Stadtrat der von ihm verwalteten De Beaufort-Bubeck-Wolfensberger-Stiftung, die in Liquidation ist, total 1,87 Millionen Franken zurückzahlen.

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