Ein 31-jähriger Töffahrer soll ein halbes Jahr ins Gefängnis: Er wurde 2014 zwischen Gisikon und Inwil mit Tempo 150 geblitzt. Das ist aber nicht der einzige Grund für die Strafe.
Ein 31-jähriger Töfffahrer ist vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt worden, wie das «Regionaljournal Zentralschweiz» berichtet. Davon soll er ein halbes Jahr im Gefängnis verbüssen. Für die restlichen 13 Monate gewährte das Gericht eine dreijährige Bewährungsfrist. Der Raser war 2014 zwischen Gisikon und Inwil ausserorts mit Tempo 150 geblitzt worden.
Tempo bolzen ohne Führerausweis
Erschwerend kam hinzu, dass der Verurteilte ohne Führerausweis fuhr: Er sei mehrfach auf sein Motorrad gestiegen sei, obschon er laut der Staatsanwaltschaft keinen gültigen Fahrausweis besessen habe. Der deutsche Führerausweis war ihm 2012 entzogen worden. Auch in der Schweiz nahmen die Behörden dem Motorradfahrer den Ausweis 2013 vorsorglich weg.
Das Kriminalgericht befand den Mann der qualifizierten Verletzung der Verkehrsregeln und des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung für schuldig. Das am Mittwoch publizierte Urteil liegt erst im Dispositiv und damit ohne Begründung vor. Es ist noch nicht rechtskräftig.