Kantonsgericht ändert Schuldspruch

Fall Hohenrain: Anderer Täter rückt ins Rampenlicht

Auf dieser Wiese gleich neben dem Trottoir verstarb der erstochene Brasilianer.

(Bild: Google Maps)

2009 kam es in Hohenrain zu einer Messerstecherei, bei der das Opfer verstarb. Der Fall beschäftigt die Justiz bis heute. Das Kantonsgericht beurteilt ihn nun völlig anders als das Kriminalgericht.

Fast schon zehn Jahre liegt die Tat zurück: Nach einem Handgemenge am Barfestival in Hochdorf lag ein junger Brasilianer tot neben der Strasse. Erstochen mit einem Messer. 

Gemäss Urteil des Kriminalgerichts soll ein heute 37-jähriger Mazedonier den tödlichen Stich ausgeführt haben. Er wurde der eventualvorsätzlichen Tötung schuldig befunden. Weiter wurden er und seine zwei Begleiter – ein 33-jähriger und ein 28-jähriger Kosovare – erstinstanzlich wegen Angriffs verurteilt. Alle drei Beschuldigten zogen das Urteil an das Kantonsgericht weiter (zentralplus berichtete).

Das Kantonsgericht kommt zum Schluss, dass nicht der 37-jährige Mazedonier, sondern der heute 33-jähriger Kosovare dem Opfer den tödlichen Messerstich zugefügt hat. Das Kantonsgericht verurteilt den 33-jährigen deshalb wegen eventualvorsätzlicher Tötung und Angriffs zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 2 Monaten, wie es in einer Mitteilung heisst. Der Schuldspruch des Kriminalgerichts gegen den Mazedonier wegen eventualvorsätzlicher Tötung wird aufgehoben. Er und ein 28-jährige Kosovare werden wegen Angriffs zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Das vorliegende Urteildispositiv ist nicht rechtskräftig. Es wird noch schriftlich begründet. Das begründete Urteil kann mit Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht angefochten werden.

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