Neue Kirchenverfassung seit 1. Januar in Kraft

Evangelische Landeskirche schafft den Beamtenstatus ab

Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Luzern revidiert das Personalrecht und erlässt neu ein Personalgesetz. Die Landeskirche will damit als attraktive Arbeitgeberin weiterbestehen.

Die reformierte Kirche setzt ihre seit 1. Januar 2017 in Kraft getretene neue Kirchenverfassung um und schafft ein neues und einheitliches Personalrecht für sämtliche Mitarbeitenden in der landeskirchlichen Organisation sowie in den Kirchgemeinden. Die Synode berät die Gesetzesvorlage ab März 2018.

Mit Inkraftsetzung der neuen Kirchenverfassung und der damit einhergehenden Abschaffung des Beamtenstatus wurde im vergangenen Jahr 2017 der Grundstein für die Schaffung eines neuen, einheitlichen und modernen Personalrechts für sämtliche Mitarbeitenden sowohl auf der Ebene Kirchgemeinden als auch Landeskirche gelegt.

Es wurde ein kirchliches Personalgesetz ausgearbeitet, das unter anderem die Wählbarkeit oder Zulassung, die Wahl- und Anstellungsart sowie die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden regelt.

Pfarrer sind keine Beamten mehr

Neu beruhen gemäss § 50 Absatz 1 Kirchenverfassung Anstellungen grundsätzlich auf einer unbefristeten öffentlich-rechtlichen Anstellung und der bisherige Beamtenstatus für einzelne Kategorien von Mitarbeitenden und insbesondere Pfarrpersonen wurde aufgegeben. Mit der aktuellen Gesetzesvorlage wurde damit der Verfassungsauftrag umgesetzt.

Ein zeitgemässes, klares und flexibles Personalrecht soll dabei dazu beitragen, dass die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Luzern als attraktive Arbeitgeberin bestehen kann.

Evangelische Landeskirche schafft den Beamtenstatus ab
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