Der Ergänzungsbau des Schulhauses Erlen (Trakt 4) wird gestützt auf das Urteil des Bundesgerichts realisiert. Nach eingehender Prüfung verschiedener Varianten wird aus Kostengründen auf den vollständigen Bezug des auf drei Jahre befristeten Provisoriums verzichtet. Das Provisorium wird nur vorübergehend für Fachunterricht, für Gruppenarbeiten und für die integrative Förderung genutzt werden können, weil die Modulbauten bereits ab Dezember 2019 für die Erstellung des Ergänzungsbaus benötigt werden.
Im März 2018 hatte der Gemeinderat aufgrund des bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahrens und der ursprünglich prognostizierten Verzögerung um mindestens zwei Jahre verschiedene Varianten für die Bereitstellung des zwingend benötigten Schulraumes in der Schulanlage Erlen auf das Schuljahr 2019/2020 geprüft.
Gestützt auf eine vertiefte Variantenprüfung und vor allem auch aus Kostengründen hat sich der Gemeinderat damals dafür entschieden, die bereits bestellten Module für den Ergänzungsbau an einem provisorischen Standort auf dem Schulhausareal Erlen aufzustellen. Nur damit konnte gemäss Gemeinde Emmen gewährleistet werden, dass der notwendige Schulraum zur Verfügung steht.
Neue Variantenprüfung
Nach Eingang des Bundesgerichtsentscheides am 11. März 2019 und gestützt auf einen Vorstoss im Einwohnerrat (Postulat 14/19) habe der Gemeinderat erneut eine vertiefte und eingehende Variantenprüfung veranlasst. Unter Einbezug der Architekten des Ergänzungsbaus, der Spezialisten der Lieferantin der Modulbauten, der Vertreter der Direktionen Schule und Kultur, Finanzen und Personelles sowie Bau und Umwelt seien mehrere Varianten geprüft worden. Dies unter Berücksichtigung des im Gebiet Erlen benötigten Schulraumes, der rechtlichen Grundlagen sowie der Kostenfolgen.
Schulraumbedarf kann mit Provisorium nicht gedeckt werden
Im Sockelgeschoss des Neubaus am definitiven Standort sind nicht nur praktisch alle Fachräume untergebracht, sondern neben dem Lehrerzimmer auch die Räume für die Tagesstrukturen sowie ein Kindergarten. «Für viele dieser Räume ist es für die Abläufe im schulischen Alltag wichtig, dass sie im gleichen Gebäude oder zumindest trockenen Fusses erreicht werden können», erklärt Brahim Aakti, Direktor Schule und Kultur.
Diese Räume würden im Provisorium fehlen und müssten beim Festhalten am zeitlich befristeten Provisorium zwingend an einem weiteren Standort im Erlengebiet errichtet werden. Diese Zusatzbauten würden zu erheblichen Mehrkosten führen und zudem effizienten Abläufen und einem zweckmässigen Unterricht zuwiderlaufen.
Befristeter Bezug des Provisoriums nicht sinnvoll
Auch der Grundsatz der Verdichtung wäre verletzt. Dazu ist zu beachten, dass jedes weitere Gebäude auf dem Areal Erlen den Pausen- und Aufenthaltsbereich für die 550 Schülerinnen und Schüler merklich einschränken würde. «Gerade jener Platz, auf dem das Provisorium derzeit steht, ist als Aufenthaltsraum im Freien für die Sekundarschule vorgesehen, welcher mittels Partizipation von Schülerinnen und Schülern gestaltet wird», erklärt Gemeinderat Aakti. Neben dem Pausenplatz inmitten der Gebäude und dem Sportplatz bietet das Areal Erlen keinen zusätzlichen Aussenraum.
Auch ein befristeter Bezug des Provisoriums während eines Schuljahres führe zu keinen besseren Ergebnissen. Bei dieser Variante wären die Platzverhältnisse während der Bauphase, in der das Provisorium nicht zur Verfügung stehe, noch enger und dadurch würden sich die zusätzlichen Klassen nicht im Erlengebiet führen lassen. Dies bedinge entweder die Einrichtung eines teuren Shuttle-Services oder die Erstellung eines zusätzlichen Provisoriums.
Provisorium ist rechtlich befristet
Der Gemeinderat hat im März 2018 einem befristeten Provisorium zugestimmt. Deshalb sei dieses in konstruktiver wie betrieblicher Hinsicht nicht für ein Definitivum mit einer Lebensdauer von rund 50 Jahren ausgelegt worden. Die im Provisorium bestehenden Korridorbreiten würden dabei mit 2,70 Metern nicht den Erfordernissen eines zeitgemässen Schulbetriebs entsprechen. Der Neubau hat Korridorbreiten von 5,60 Metern. Für die beiden Kindergartenklassen wie auch für die Tagesstruktur seien die aktuellen Räume ebenfalls nicht zweckmässig und würden überdies nicht den Empfehlungen des Kantons Luzern entsprechen.
Ferner sei im Provisorium die geplante Wohnung für den Hauswart nicht vorhanden, womit auch künftig weiterhin niemand auf der grossen Schulanlage wohnhaft wäre. Auch die Heizung im Provisorium sei nicht für eine dauerhafte Lösung ausgelegt, sondern wurde so konzipiert, dass sie mit dem Versetzen an den ursprünglich angedachten Standort ausgebaut und an die bestehende Heizung der gesamten Schulanlage angepasst wird.
Das erstellte Provisorium sei gestützt auf eine zeitlich auf drei Jahren befristete Baubewilligung erstellt worden. Die Beibehaltung des Provisoriums würde in der Folge ein neues Baugesuch mit einer öffentlichen Planauflage und entsprechenden Einsprachemöglichkeiten bedingen.
Da sich der Bau am provisorischen Standort ungenügend in das bestehende Ensemble integriere und den schulischen und städtebaulichen Anforderungen widerspreche, rechnet der Gemeinderat für dieses Szenario mit erneuten Einsprachen.
Bundesgerichtsentscheid ermöglicht zeitnahe Umsetzung des bewilligten Projektes
Mit dem Bundesgerichtsentscheid ist die am 22. November 2017 erteilte Baubewilligung rechtskräftig und der Erweiterungsbau Trakt 4 für die Primarschule mit zwei neuen Kindergärten, zwölf Klassenzimmern, den notwendigen Fachzimmern, den Räumen für die Tagesstrukturen sowie einer Hauswartwohnung auf dem Schulareal Erlen kann realisiert werden.
Nun werde der definitive Bau zügig vorangetrieben, damit ab dem Schuljahr 2020/2021 die ersten Klassenzimmer im neuen Trakt genutzt werden können. Die übrigen Räume sollen vor den Weihnachtsferien 2020 fertiggestellt werden. «Da auf das Schuljahr 2020/2021 vier zusätzliche Abteilungen eröffnet werden, können diese zusätzlichen Klassen nicht mehr in die bestehende Infrastruktur gequetscht werden», erklärt Schuldirektor Brahim Aakti.
Für das Schuljahr 2019/2020 habe die Volksschule Emmen bereits eine Lösung erarbeitet. Diese sieht vor, dass vorübergehend Fachzimmer in den bestehenden Anlagen als Klassenzimmer genutzt und einzelne Unterrichtseinheiten sowie ein Kindergarten in andere Schulhäuser verlegt werden.
Provisorium wird nur teilweise bezogen
Aus Kostengründen kann das erstellte Provisorium nur teilweise und nur zeitlich begrenzt genutzt werden. Da die Modulbauten für die Realisierung des ursprünglich geplanten Ergänzungsbaus benötigt werden, müssen diese am provisorischen Standort vom Dach bis zum Erdgeschoss nacheinander abgebaut, zwischengelagert und am definitiven Standort wieder aufgebaut werden.
«Wenn eine Klasse das Provisorium heute beziehen würde, müsste diese Klasse während der Verschiebung des Standortes wiederum in einem anderen Klassenzimmer untergebracht werden», konstatiert Brahim Aakti. Hinzu käme, dass gemäss aktuellem Bauplan die Module am provisorischen Standort nur bis Ende Dezember 2019 für den Schulunterricht zur Verfügung stehen.
Danach müssen sie am bisherigen Standort abgebaut werden. «Um keine unnötigen Zügelkosten zu generieren, werden im Provisorium keine Klassen einziehen», bekräftigt Gemeinderat Aakti. «Das Provisorium dient allerdings temporär als Ausweichort für den Fachunterricht, für Gruppenarbeiten oder für die integrative Förderung.»
Volkswille wird umgesetzt
Am 25. Oktober 2017 hatte der Gemeinderat einen Bruttokredit von 9,5 Millionen Franken für die Erweiterung der Schulanlage Erlen mit einem Trakt 4 beantragt. Der Einwohnerrat hatte an seiner Sitzung vom 21. November 2017 dem Kredit mit 38:0 Stimmen zugestimmt. Die Stimmberechtigten haben am 4. März 2018 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 76,2 Prozent (5’956 Ja; 1’879 Nein) deutlich genehmigt.
Der Gemeinderat ist vom geplanten Vorgehen überzeugt und setzt damit den Volkswillen um. Die Mehrkosten, die aufgrund der Erstellung des Provisoriums entstanden sind, werden auf 2,5 Millionen Franken geschätzt. Dabei ist zu beachten, dass bei sämtlichen Alternativen aufgrund der Verzögerungen Mehrkosten ausgewiesen worden waren (z.B. Zwischenlagerung der Modulbauten, Anmiete der notwendigen Räume, Umzugskosten, etc.).