Zahl der «Corona-Sünder» bleibt geheim

Covid-19: Suva kontrollierte in Luzern 1303 Betriebe

Die Suva hat in Luzern 1303 Covid-19-Kontrollen durchgeführt. (Bild: Suva)

Die Suva hat seit März 2020 schweizweit bei über 19'000 Betrieben die Umsetzung der Covid-19-Schutzmassnahmen kontrolliert. Temporäre Arbeitseinstellungen waren nur in unter einem Prozent der Fälle nötig. Wie viele es in Luzern waren, darüber schweigt die grösste Schweizer Unfallversicherung.

Die Suva kontrolliert seit mehr als einem Jahr auf Baustellen sowie in diversen Gewerbe- und Industriebetrieben, ob die vom Bund vorgegebenen Covid-19-Schutzmassnahmen konsequent eingehalten werden. Die interne Analyse der Kontrolldaten zeigt nun, dass die allermeisten Betriebe sich an die Vorgaben halten, wie die Unfallversicherung mitteilt.

Nur in wenigen Fällen hätten drastische Massnahmen ergriffen werden müssen. Bei gesamthaft 19'245 Betriebskontrollen von Ende März 2020 bis Ende April 2021 mussten deren Sicherheitsexpertinnen lediglich in 62 Fällen temporäre Arbeitseinstellungen einleiten. Das entspricht 0,3 Prozent der Fälle.

Kantonale Zahlen sind nicht erhältlich

Im Kanton Luzern hat die Suva in diesem Zeitraum 1303 Kontrollen durchgeführt. In Zug waren es 653. zentralplus wollte wissen, wie oft die Suva dabei Verstösse festgestellt hat – erhielt aber keine Antwort. «Die Anzahl der Verstösse/Mängel werden von uns nicht systematisch ausgewertet, darum kann ich keine konkreten Zahlen nennen», teilt Sprecher Adrian Vonlanthen auf Anfrage schriftlich mit.

Auch die Frage, wie oft in den Kantonen Luzern und Zug Arbeitsstopps verhängt wurden, bleibt unbeantwortet. «Da die Zahlen derart gering sind und es sich auf die einzelnen Kantone runter gebrochen nur um eine Handvoll Fälle handelt, könnte man aufgrund der Angaben Rückschlüsse auf die betroffenen Unternehmen ziehen. Deshalb dürfen wir diese Zahlen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt geben», schreibt Vonlanthen dazu.

Ganz generell könne man aber sagen, dass immer mal wieder Mängel festgestellt würden.«Beispielsweise wenn die Maskentragpflicht nicht konsequent eingehalten wird. Allerdings sind solche Mängel kurzfristig zu beheben, darum führen diese nicht zu einer Einstellung der Arbeiten», so Vonlanthen.

Betriebe haben schnell reagiert

Gemäss der Medienmitteilung zeigen die Zahlen, dass die Betriebe nach anfänglichen Unsicherheiten dazugelernt und schnell reagiert haben, um ihre Arbeitnehmer zu schützen. Die Fälle, bei denen die Arbeit aufgrund von groben Mängeln temporär eingestellt werden mussten, seien allesamt auf Betriebskontrollen zurückzuführen, die zu Beginn der Pandemie stattgefunden hätten. Von Mai 2020 bis April 2021 erfolgten keine weiteren Arbeitseinstellungen.

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