Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Aktionäre und einen CEO des gescheiterten Pharmafirma Amvac. Doch das sei kein Grund, den Namen des Firmeninnhabers zu publizieren, rügt der Presserat. Es hätte genügt, den Firmennamen zu nennen, sagt das journalistische Ethik-Gremium.
Die «Handelszeitung» berichtete am 9. Dezember 2016 online über Ermittlungen der Zuger Staatsanwaltschaft wegen der mutmasslich betrügerischen Finanzierung des gescheiterten Pharma-Startups «Amvac». Aktienverkäufer hätten Geld von Investoren als Provisionen abgezweigt.
Von den neun Verkäufern, gegen die wegen Betrugsverdachts ermittelt wird, nannte das Wirtschaftsblatt deren zwei namentlich, schreibt der Schweizer Presserat. Einer von ihnen gelangte an den Schweizer Presserat, um sich gegen diese identifizierende Berichterstattung zu wehren. Die «Handelszeitung» entgegnete: Wer im öffentlichen Handelsregister als einziger Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft eingetragen sei, könne sich nicht auf den Schutz seiner Privatsphäre berufen.
Kein freiwilliger Schritt an die Öffentlichkeit
Gemäss den Presserats-Richtlinien haben Medienschaffende die Privatsphäre von Personen zu respektieren, sofern das öffentliche Interesse nicht das Gegenteil verlangt. Um potenzielle Investoren vor den mutmasslichen Betrügern zu warnen, hätte es genügt, die Firmennamen zu nennen. Und zu vermelden, dass der Staatsanwalt nun auch gegen deren Inhaber ermittelt.
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