BL: Teilfreispruch für Sterbehelferin

Sterbehelferin Erika Preisig ist auch in zweiter Instanz vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen worden. Auch hob das Baselbieter Kantonsgericht das vierjährige Behandlungsverbot für psychisch Kranke auf. Die Verurteilung 2019 der Ärztin durch das Strafgericht wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz hielt das Kantonsgericht aufrecht, reduzierte aber die Busse von 20’000 Franken und verzichtete auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Präsidentin von «Eternal Spirit» hatte eine 66-jährige, psychisch angeschlagene Frau in den Freitod begleitet. Ein unabhängiges Gutachten zur Urteilsfähigkeit der Patientin fehlte.

Quelle:swisstxt
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