Fall Malters: Verzicht auf Weiterzug

Ausserordentlicher Staatsanwalt akzeptiert Urteil

Der ausserordentliche Staatsanwalt Christoph Rüedi nimmt zum Freispruch von Achermann und Bussmann Stellung.

(Bild: pze)

Gute Neuigkeiten für die Polizeichefs im Fall Malters: Der ausserordentliche Staatsanwalt zieht das Urteil des Bezirksgerichts Kriens nicht weiter. Ob der Freispruch der zwei Kaderleute rechtskräftig wird, ist aber noch offen.

Der ausserordentliche Staatsanwalt, der den Polizeieinsatz von Malters untersucht und Anklage erhoben hat, wird das Urteil des Bezirksgerichts Kriens nicht an die nächste Instanz weiterziehen. Zu diesem Schluss kommt er nach eingehender Analyse des begründeten Urteils, wie die Staatskanzlei diesen Freitag mitteilt. Das Bezirksgericht Kriens hatte die beiden Beschuldigten, den Kommandanten der Luzerner Polizei sowie den Chef der Kriminalpolizei, freigesprochen.

Im Zusammenhang mit der polizeilichen Intervention von Malters und dem Strafverfahren gegen den Kommandanten der Luzerner Polizei, Adi Achermann, sowie gegen den Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, hat der ausserordentliche Staatsanwalt Christoph Rüedi eine Strafuntersuchung durchgeführt. Beim Einsatz vom März 2016 hat eine Frau Suizid begangen. Rüedi hat gegen die beiden Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung Anklage beim Bezirksgericht Kriens erhoben.

Das Bezirksgericht Kriens hat die beiden Beschuldigten mit Urteil vom 23. Juni 2017 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen (zentralplus berichtete). Das schriftlich begründete Urteil wurde den Parteien am 18. September zugestellt.

Erwägungen des Gerichts plausibel

Das Gericht hat in den Urteilserwägungen alle Anklagepunkte aufgenommen und sich mit diesen ausführlich auseinandergesetzt. Im Wesentlichen kommt es in Abwägung der Handlungsmöglichkeiten sowie der Chancen und Risiken beim Polizeieinsatz zum Schluss, dass sich die Einsatzleitung damals im Rahmen des ihr zustehenden Handlungsspielraums bewegt habe und deshalb kein strafbares Verhalten vorliege.

Die über 60-seitige Urteilsbegründung bestätige, dass es richtig gewesen sei, die Sache dem Gericht zur Beurteilung vorzulegen, heisst es in der Medienmitteilung der Luzerner Staatskanzlei. Die Erwägungen des Gerichts erscheinen dem ausserordentlichen Staatsanwalt plausibel, weshalb er nach eingehender Prüfung auf einen Weiterzug des Urteils an das Kantonsgericht Luzern verzichtet.

Nach der Urteilsverkündung haben sowohl der ausserordentliche Staatsanwalt als auch der Privatkläger Berufung angemeldet (zentralplus berichtete). Noch offen ist, ob der Privatkläger das Urteil weiterziehen wird.

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