Architekturwettbewerb wird neu ausgeschrieben

Der Kirchenrat der katholischen Kirchgemeinde Luzern geht nicht vor Bundesgericht und akzeptiert das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts. Demnach ist die Ausschreibung des Architekturwettbewerbs für den Bau eines neuen Zentrums im Wesemlinquartier vom Januar aufgehoben – nun wird er neu ausgeschrieben.

Die Katholische Kirchgemeinde Luzern hatte einen Projektwettbewerb für den Neubau des Quartierzentrums Wesemlin ausgeschrieben. Dazu wollte sie lediglich Architekturbüros aus der Stadt zulassen. Ein Wolhuser Architekturbüro hat dagegen Beschwerde erhoben – und vor dem Kantonsgericht Recht erhalten (zentral+ berichtete).

Der Kirchenrat der katholischen Kirchgemeinde Luzern dieses Urteil zur Kenntnis genommen. «Er verzichtet auf eine Beschwerde beim Bundesgericht, da gegen den Entscheid des Kantonsgerichts nur die (subsidiäre) Verfassungsbeschwerde und kein ordentliches Beschwerdeverfahren möglich ist», heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch.« Ein Weiterzug ans Bundesgericht würde deshalb keine materiell-rechtliche Überprüfung der inhaltlichen Dimensionen der Entscheidung ermöglichen.»

Die Kirchgemeinde Luzern wird den Architekturwettbewerb demnächst gemäss den gesetzlichen Vorgaben neu ausschreiben. Über die Ausschreibung werde zu gegebener Zeit informiert, heisst es weiter.

Überraschenden Begründung

Im September des vergangenen Jahres hat die katholische Kirche Stadt Luzern die Öffentlichkeit über die Planung eines neuen Quartierzentrums im Wesemlin informiert. Geplant ist der Bau eines drei- bis viergeschossigen Gebäudes mit Wohnungen, Begegnungszentrum und Ladenflächen. Als künftige Mieterin einer Verkaufsfläche von rund 500 Quadratmetern konnte die Genossenschaft Migros Luzern gewonnen werden.

Zur Realisierung des Bauvorhabens wurde im Januar 2015 ein Architekturwettbewerb ausgeschrieben. Zugelassen waren Architekturbüros oder Projektgemeinschaften mit Partnern aus der Stadt Luzern. Aufgrund dieser Einschränkung ging gegen die Ausschreibung des Wettbewerbs eine Beschwerde ein. Diese wurde vom Luzerner Kantonsgericht gutgeheissen.

Das Kantonsgericht begründete sein Urteil vom 21. Juli damit, dass die Kirchgemeinden im Kanton Luzern nach kantonalem Recht gleich zu behandeln sind wie politische Gemeinden und demzufolge dem Gesetz über die öffentliche Beschaffungen (öBG) unterstehen. Die Ausschreibung des Architekturwettbewerbs für das Quartierzentrum Wesemlin erfolgte demzufolge nicht gesetzeskonform und wurde durch das Gericht aufgehoben.

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