Urteil ist rechtskräftig

Mord vor Littauer Restaurant Ochsen: Täter muss 20 Jahre ins Gefängnis

Vor dem Restaurant Ochsen in Littau erlag die 51-jährige Frau auf offener Strasse ihren Verletzungen.

(Bild: Google Maps)

Vor dem Wirtshaus Ochsen in Littau hat 2016 ein Portugiese seine Frau mit 15 Messerstichen ermordet. Das Kriminalgericht verurteilte ihn dafür zu 20 Jahren Freiheitsstrafe. Und dabei bleibt es auch. Die Verteidigung hat die Berufung gegen den Entscheid zurückgezogen.

Eine 51-jährige Portugiesin ist im November 2016 von ihrem Mann auf offener Strasse erstochen worden. Sie verstarb noch vor Ort an ihren Schnitt- und Stichverletzungen (zentralplus berichtete).

Die Tat dürfte sich vielen Littauerinnen ins Gedächtnis gebrannt haben. Warum musste die Frau sterben, fragte man sich. Die Antwort ist so erschreckend wie schlicht. «Eine Mischung aus Rache, verletztem Stolz, Wut und Eifersucht», wie es das Kriminalgericht in der mündlichen Urteilseröffnung im Mai 2019 formulierte.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes eine lebenslängliche Freiheitsstrafe beantragt (zentralplus berichtete). Auch für das Kriminalgericht war klar: Es war kein Totschlag, der Täter stand nicht unter schuldvermindertem Medikamenteneinfluss, es war Mord. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren.

Genugtuung von 50'000 Franken für die beiden Kinder

Der zweifache Familienvater habe «skrupellos» gehandelt, sei «äusserst brutal» vorgegangen, sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung: «Die Tatausführung ist als besonders verwerflich zu qualifizieren.»

Die Verteidigung war nach der Urteilseröffnung in Berufung gegangen. Inzwischen aber hat sie diese zurückgezogen, wie das Kantonsgericht Luzern auf Anfrage von zentralplus mitteilt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Die beiden Kinder erhalten eine Genugtuung von je 50'000 Franken zuzüglich Zins seit dem Unglückstag. Der Vater schuldet ihnen zudem mehrere Tausend Franken Schadenersatz.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von J Müller
    J Müller, 16.06.2020, 17:36 Uhr

    Mit dem Geld kommt Mami auch nicht zurück. Wahnsinn die Morde in letzter Zeit. Zwei fast hintereinander in Emmenbrücke, so jemand darf nie mehr frei sein. Es sollte Gefängnisse im Gotthard oben geben. Arbeiten, Steine Klopfen. 4 Jahre her und wird er verwahrt?? Dann ist er in 10 Jahren draussen.

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 16.06.2020, 18:07 Uhr

      Nein, eine Verwahrung anzuordnen war kein Thema. Ich gehe davon aus, dass es daran liegt, dass der Mann vorher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Verwahrung darf ja nur dann angeordnet werden, wenn jemand a) nicht therapierbar und b) gemeingefährlich ist.

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    • Profilfoto von M. Moser
      M. Moser, 17.06.2020, 15:42 Uhr

      Frau Berger, wurde denn der Täter vorgängig untersucht? Ich denke es wird sich erst zeigen ob er nicht rückfällig wird. Und sollte er wegen guter Führung vorzeitig entlassen werden, dann könnte eine weitere Tat bei derselben Konstellation nicht ausgeschlossen werden. Ich hoffe das Gericht hat sich diese Entscheidung zur Verwahrung auf später aufgehoben. Wenn sich der Sträfling renitent und weiter gewaltbereit zeigt, wäre ein Urteil für eine Verwahrung zu einem späteren Zeitpunkt wohl angebracht.

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