Vor dem Roadhouse in Luzern

Mann rammte Türsteher Messer in den Bauch – Anwalt plädiert auf Notwehr

Der Beschuldigte verletzte den Türsteher mit einem Messer. (Bild: Unsplash/Igor Figueredo)

Ein Türsteher des Roadhouse in Luzern ist vor drei Jahren wegen eines Streits von einem Gast mit einem Messer schwer verletzt worden. Am Mittwoch steht der Beschuldigte vor Gericht. Ihm drohen sieben Jahre Gefängnis und ein Landesverweis.

Die Tat dauerte kurz, die Folgen könnten sich über weitere Jahre hinziehen: Ein heute 33-Jähriger musste am Mittwoch vor Gericht erscheinen, weil er einem Türsteher des Roadhouse in Luzern ein Messer in den Bauch gerammt hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte vorsätzliche Tötung, versuchte vorsätzliche schwere Körperverletzung, einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und Sachbeschädigung vor.

Die Tat geschah Anfang September 2017. In den frühen Morgenstunden wollte der Türsteher die letzten Gäste aus dem Lokal weisen, um zu schliessen. Im Raucherraum traf er auf eine Gruppe von fünf Personen – unter ihnen auch der angetrunkene Beschuldigte. Als der Türsteher die Gruppe aufforderte, das Lokal zu verlassen, kam es zum Streit. Der Beschuldigte wurde aggressiv und provozierte sein späteres Opfer. Als Türsteher ging dieser jedoch nicht darauf ein. Auch von der Drohung, dass der Kosovare ihn umbringen würde, liess er sich nicht beeindrucken, wie es in der Anklageschrift heisst.

Nach dem ersten Stich setzte der Beschuldigte dem Opfer nach

Die Lage spitzte sich dennoch zu, weshalb der Türsteher schliesslich zum Pfefferspray griff. Kurz darauf begab sich die Gruppe um den Beschuldigten nach draussen. Vor dem Eingang wandte sich ein Kollege nochmals an den Türsteher, weil er um ein Glas Wasser bitten wollte, damit sich der 30-Jährige die Augen auswaschen konnte. Das Opfer brachte das Wasser persönlich nach draussen.

Als der Beschuldigte bemerkte, wen er da vor sich hatte, kam es erneut zum Wortwechsel – allerdings nur für Sekunden. Denn im nächsten Moment griff der 30-Jährige in seine Gesässtasche, holte ein Klappmesser hervor und rammte es dem Türsteher ohne zu zögern und mit voller Wucht in den Unterbauch, steht in der Anklageschrift. Der Versuch des Kollegen, den aufgebrachten Beschuldigten abzuhalten, blieb erfolglos. Erst als er dem verletzten Opfer, das zurück zum Eingang geflohen war, mit dem Messer nachsetzte, konnte der Kollege ihn aufhalten.

«Mein Mandant befürchtete einen erneuten Angriff. Das Messer benutzte er aus Notwehr.»

Verteidiger des Beschuldigten

Der Türsteher erlitt eine circa 2,5 Zentimeter breite und rund zehn Zentimeter tiefe Stichverletzung. Deswegen war er während rund zwei Wochen nicht arbeitsfähig.

Sollte sich das Gericht der Meinung der Staatsanwaltschaft anschliessen, drohen dem heute 33-Jährigen sieben Jahre Haft und ein Landesverweis. Sein Verteidiger schiebt die Schuld jedoch auf den Türsteher. «Es gab kein aggressives Verhalten meines Mandanten. Im Gegenteil, bei der Diskussion setzte der Türsteher Pfefferspray ein, worauf der Beschuldigte das Konfliktfeld verliess. Dass ihm der Türsteher folgte, war unnötig. Mein Mandant befürchtete einen erneuten Angriff. Das Messer benutzte er aus Notwehr», sagte er laut der «Luzerner Zeitung» vor Gericht.

Der Beschuldigte selbst gab sich am Schluss reumütig: «Ich entschuldige mich. Es war nicht meine Absicht, jemanden zu verletzen oder zu töten. Aber passiert ist passiert.»

Der Verteidiger sah eine Strafe von neun Monaten bedingt als angemessen. Wie sich die Richter entscheiden, werden die beiden Parteien schriftlich erfahren.

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