Vorstösse sollen im Juni behandelt werden

Luzerner Regierung will ausführliche Corona-Debatte

Der Regierungsrat empfiehlt, in der auf drei Tage angesetzten Junisession, eine ausführliche Corona-Debatte zu führen.

Der Kantonsrat wird am kommenden Montag über die dringliche Beratung verschiedener Vorstösse zum Thema Corona entscheiden. Der Regierungsrat stellt wie üblich Anträge zur Dringlicherklärung. Wegen der besonderen Umstände erläutert er seine Haltung auch öffentlich: Die Regierung wünscht sich eine ausführliche Corona-Debatte in der Juni-Session.

Der Kampf gegen die Pandemie habe ein aussergewöhnlich hohes politisches Gewicht, ist die Luzerner Regierung der Ansicht. Insofern sei die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Themas gegeben. Davon unabhängig sei die Frage zu beurteilen, ob in der Maisession neue Massnahmen beschlossen werden müssten und ob der Kantonsrat seine Beschlüsse auf einer genügend guten Entscheidungsgrundlage fassen könnte.

Derzeit liege kein umfassendes Bild von der Wirkung der Bundesmassnahmen und den Corona-Schäden im Kanton Luzern vor – weder in Bezug auf die Gesellschaft noch in Bezug auf die Wirtschaft oder den Staatshaushalt. Der Kantonsrat hat die Maisession angesetzt, um Pendenzen auf der Traktandenliste abzutragen. «Entsprechend haben sich die Fraktionen nicht angemessen auf eine ausserordentliche Coronasession vorbereiten können», so die Regierung.

Für eine fundierte parlamentarische Debatte stünden somit weder die nötige Zeit noch die inhaltlichen Grundlagen zur Verfügung. «Das ist eine ungenügende Voraussetzung, um die drei Dutzend Vorstösse zu diesem Thema mit der gebotenen Seriosität zu behandeln.»

Der Regierungsrat empfiehlt deshalb, in der auf drei Tage angesetzten Junisession, also in wenige Wochen, eine ausführliche Corona-Debatte zu führen. Damit wäre eine angemessene Auseinandersetzung des Parlaments mit den Vorstössen möglich, eine fundierte Beratung und das Fällen gut abgestützter Beschlüsse, ist die Regierung der Ansicht. Dem Thema würde die gebotene Sorgfalt zuteil, womit gerade auch den Anliegen der Urheberinnen und Urheber der Vorstösse am besten gedient wäre.

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