Urteil nach Badeunfall

Kantonsgericht spricht Bademeister und Lido-Geschäftsführer frei

Das Kantonsgericht konnte bei den Verantwortlichen des Lido keine Schuld ausmachen. (Bild: bic)

2014 sprang ein Mann im Lido ins seichte Wasser und verletzte sich schwer. Bademeister und Geschäftsführer wurden daraufhin wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Das Kantonsgericht folgte dem Bezirksgericht und sprach sie im Berufungsprozess frei.

Wer ist schuld, dass ein Mann seit 2014 Tetraplegiker ist, nachdem er damals in der Lido-Badi von einem Steg aus Kopf voran ins seichte Wasser sprang und sich schwer verletzte? Das Kantonsgericht folgt dem Bezirksgericht und spricht Bademeister und Geschäftsführer vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassung frei. Die Angehörigen hatten die beiden in der Verantwortung gesehen: Ihrer Meinung nach hätten sie den Mann und seine zwei Söhne warnen müssen.

Schuldfrage nicht eindeutig geklärt

Die Verteidigung der Lido-Verantwortlichen fand hingegen, dass einer der Söhne bei der Rettung des Vaters aus dem Wasser zur Verletzung beigetragen haben könnte. Ausserdem war nicht klar, ob die Söhne den Vater womöglich geschubst hatten (zentralplus berichtete). Der Bademeister hatte ausgesagt, keine Kopfsprünge bemerkt zu haben. Dies, obwohl die Familie angegeben hatte, dass die beiden Söhne vor dem Vater schon Kopf voran ins Wasser gesprungen waren.

Schon das Bezirksgericht konnte nicht eindeutig klären, wie sich der Unfall nun zugetragen hat (zentralplus berichtete). Die Urteilsbegründung des Kantonsgerichts folgt zu einem späteren Zeitpunkt. Es sieht bei den beiden Angeklagten jedoch keine erwiesene Schuld. Die Hälfte der Gerichtskosten muss deshalb der Privatkläger tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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