Nach fatalem Badeunfall

Lido-Personal freigesprochen

Badende im Lido Luzern (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Das Bezirksgericht Luzern hat mit dem Urteil vom 3. September 2019 den Bademeister und den Geschäftsführer des Strandbades Lido vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung durch Unterlassung freigesprochen. Das berichtet die Luzerner Zeitung am Freitag.

Der Unfall ereignete sich im Juni 2014 im Strandbad Lido in Luzern. Ein Mann verletzte sich nach dem Sprung ins seichte Wasser an der Wirbelsäule. Seither ist er Teraplegiker.

Im Zweifel für die Angeklagten

Zum Freispruch sei es gekommen, weil nicht eindeutig habe geklärt werden können, ob der Mann ins Wasser gesprungen oder gefallen war. Die Aussagen der Ehefrau und des Bademeister seien widersprüchlich ausgefallen. So urteilten die Richter «im Zweifel für den Angeklagten» und gingen von einem unfreiwilligen Sturz ins Wasser aus.

Dadurch wird das Lidopersonal entlastet. Das Urteil des Bezirksgericht ist nicht rechtskräftig. Ser Staat trägt die Verfahrenskosten. Die Kosten für die Verteidigung werden den Freigesprochenen vom Kanton vergütet.

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