Anleger über den Tisch gezogen?

Zuger Riesen-Betrugsprozess geht in die zweite Runde

2016 ging Amvac pleite. (Bild: Screenshot zentralplus)

Im Februar beginnt am Obergericht Zug die Berufungsverhandlung zu einem der grössten Betrugsfälle des Kantons. Im Fokus: die Ex-Geschäftsführerin des Pharmaunternehmens Amvac und zwei weitere Beschuldigte, die Anleger um 55 Millionen Franken betrogen haben sollen.

Eine ganze Woche ist für den Prozess am Obergericht angesetzt. Nur schon das ist ein Hinweis auf die Dimensionen des Falles, der verhandelt wird. In zweiter Instanz kommt es zum Prozess gegen drei Personen, die zwischen 2015 und 2017 den Betrug an Aktionären in grossem Stil orchestriert und ausgeführt haben sollen.

Die Geschichte liest sich wie das Drehbuch zu «The Wolf of Wall Street». Im Zentrum: eine wertlose Firma, eine Geschäftsleiterin mit «hoher krimineller Energie» – wie sie 2022 vom Zuger Strafgericht bezeichnet wurde – und beinahe tausend geprellte Anleger. Der Vorwurf: Mittels aggressiven Telefonmarketings hätten die ehemalige Geschäftsführerin des Zuger Pharmaunternehmens Amvac und ihre Gehilfen Aktien verkauft. Sie hätten dabei immer wieder dubiose Versprechen gemacht, den Durchbruch und das grosse Geld versprochen und die Anleger zum Kauf überredet. Eine Masche mit System, wie der Beobachter 2017 nach Bekanntwerden der Vorwürfe schrieb.

Schönes Leben auf Kosten der Anleger

Das Unternehmen stellte sich schliesslich aber als wertlos heraus. 2016 ging es in Konkurs. Geld abgeworfen hat es seit der Gründung nie wirklich. Die Angeklagten hatten bis zum endgültigen Aus der Firma aber bereits 55 Millionen Franken von unerfahrenen Anlegern eingesackt. Die Vermittler erhielten davon 60 Prozent, der Rest floss an die Hauptangeklagte.

2022 wurden die drei Beschuldigten dafür vom Zuger Strafgericht wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt. Die Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren, bedingt bei zwei Jahren Probezeit. Damals argumentierte das Gericht, dass sich die Frau auf Kosten der Anleger ein schönes Leben gemacht habe.

Das Gericht liess bei der Beschuldigten – die 2006 eigentlich als Wirtin aus Ungarn in die Schweiz gekommen war – einen Bentley, einen Mercedes und einen Volvo sowie Grundstücke beschlagnahmen. 17,5 Millionen Franken sollen in ihren eigenen Sack geflossen sein. Dabei habe sie den Anlegern weisgemacht, das Geld fliesse in das Unternehmen und in die Forschung.

2016 gründete sich in Zug derweil eine Stiftung mit dem Ziel, das Geld der Anleger zurückzuholen (zentralplus berichtete).

Alle haben weitergezogen

Ebenfalls verurteilt wurden 2022 drei weitere Beteiligte, zwei Aktienvermittler und die damalige Verwaltungsratspräsidentin des Unternehmens. Sie erhielten zwischen zwei und viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe.

Nun geht der Prozess in die zweite Runde vor dem Obergericht. In erster Instanz haben alle vier Angeklagten und Privatkläger Berufung eingelegt, weil sie mit dem Urteil nicht einverstanden waren. Die Hauptangeklagte und zwei weitere Beschuldigte müssen nun erneut vor Gericht antraben.

Verwendete Quellen
  • Artikel Beobachter
  • Medienarchiv zentralplus
  • Verhandlungstermine Obergericht Zug
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1 Kommentar
  • Profilfoto von TheRBatCH
    TheRBatCH, 29.01.2024, 09:58 Uhr

    Anmerkung: bei 6.5 Jahren FS der Hauptangeklagten kann dies nur unbedingt vollzogen werden. Was ist korrekt?

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