Schwarze Magie oder Schizophrenie?

Wegen Voodoo: Zugerin soll versucht haben, Mutter zu töten

Die Beschuldigte soll geglaubt haben, dass ihre Mutter ihr mit Voodoo-Zauber schaden will. (Bild: zvg)

Eine 57-Jährige stand am Mittwoch vor dem Zuger Strafgericht, weil sie in strafunfähigem Zustand versucht haben soll, ihre Mutter zu töten. Beim Prozess ging es um zerrüttete Familienverhältnisse, Schizophrenie und Voodoo.

Tatort: ein Haus in Zug, April 2023 in den frühen Morgenstunden. Hier sollen sich die Vorgänge abgespielt haben, wegen deren die 57-Jährige am Mittwoch vor dem Zuger Strafgericht stand. Die Anklage wirft ihr vor, sie sei ins Haus ihrer Mutter eingedrungen und habe diese überrascht, als sie im Wohnzimmer auf dem Sofa schlief. Die Beschuldigte soll sie gepackt und gerüttelt haben.

Sie sei auf sie draufgesessen, habe ihre Schultern mit den Knien fixiert und dann auf ihre 85-jährige Mutter eingeschlagen. Im folgenden Gerangel soll sie zudem ein Glas nach der Betagten geworfen, sie mit Pfefferspray eingenebelt und sie gewürgt haben. Laut Anklageschrift zog sich die Seniorin dabei mehrere Quetschungen und Wunden zu – unter anderem im Gesicht – und verlor zwei Zähne. Die Anklage lautete versuchte Tötung und Gefährdung des Lebens.

Am Mittwochmorgen fand die Verhandlung statt. Der eigentliche Vorfall war dabei allerdings nicht mal der zentrale Punkt, sondern vielmehr die Hintergründe und wie fest psychisch krank die Angeklagte ist.

Mutter soll mit Voodoo für Schmerzen verantwortlich sein

Dem Vorfall geht nämlich eine lange Familiengeschichte voraus. Die Beschuldigte und ihre Familie trugen seit Jahren Konflikte aus. Es ging dabei um die Fremdplatzierung der Angeklagten als Kind, Schicksalsschläge, Missbrauch und jahrelange Anschuldigungen.

Wie es in der Anklageschrift heisst, soll die Beschuldigte überzeugt gewesen sein, dass ihre Mutter als «Drahtzieherin» jahrelang schwarze Magie und Voodoo gegen sie angewendet habe und so für die chronischen Schmerzen verantwortlich sei, an denen sie litt. Schliesslich habe sie ihre Mutter und damit die Probleme aus der Welt schaffen wollen. Dies allerdings in schuldunfähigem Zustand, wie ein Gutachten zum Schluss kam.

Die Beschuldigte soll nämlich an paranoider Schizophrenie leiden. Die Tat soll im Wahn passiert sein.

Familie soll Beschuldigte jahrelang schikaniert haben

Vor Gericht wirkt die Beschuldigte zunächst zwar geknickt, aber klar und anwesend. Auf die Fragen der Richterin antwortet sie mehrheitlich präzise und ohne grosse Ausschweifungen. Als sie auf den Alltag im Gefängnis zu sprechen kommt – sie befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug – muss sie kurz lächeln. Als die Richterin den Kontakt zu ihren Enkeln anspricht, treten Tränen in ihre Augen.

Sie berichtet von den Schmerzen, die sie seit vielen Jahren plagen. Am Tag vor der Verhandlung war sie bei einem Arzt. Der Befund zeige, dass sie an einer schweren Krankheit leide, so die Beschuldigte. Ihr Verteidiger ergänzt, der Darm sei regelrecht «perforiert».

Dass sie auf ihre Mutter losgegangen sei, streitet die 57-Jährige nicht ab. Sie bestreitet aber, sie gewürgt zu haben. Sie erzählt, wie sie seit Jahren von ihrer Familie schikaniert worden sei. Nachdem ihr diese die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) auf den Hals gehetzt hätte, habe sie rotgesehen und ihre Mutter zur Rede stellen wollen. Der Streit sei schliesslich eskaliert.

Staatsanwaltschaft fordert stationäre Therapie

Die Staatsanwältin zeichnet derweil ein etwas anderes Bild. Die Beschuldigte habe sich mit Tötungsabsichten auf den Weg zu ihrer Mutter gemacht. Auch wenn sie, wie in einem Gutachten bescheinigt, aufgrund der angeblichen Schizophrenie nicht anders hätte handeln können, sei sie sich der Tat bewusst gewesen.

Sie habe ihrer Mutter zumindest aber ein Geständnis wegen der schwarzen Magie entlocken wollen und so die Gefährdung ihres Lebens in Kauf genommen.

Dafür fordert die Zuger Staatsanwaltschaft eine stationäre Therapie. Auch, weil nicht auszuschliessen sei, dass die Beschuldigte erneut gewalttätig werden könnte.

«Ist nicht verboten, an Voodoo zu glauben»

Dagegen wehrte sich der Verteidiger. Zunächst widersprach er der Tötungsabsicht. Vielmehr habe die Beschuldigte spontan gehandelt. Das zeige sich nur schon daran, dass sie zu Hause zunächst die Badewanne eingelassen und dann das Haus verlassen habe.

Der Verteidiger wehrte sich ausserdem gegen die Diagnose der Schizophrenie und dass die 57-Jährige wahnhaft sein soll.

So sagte er zum Thema des Voodoo und der schwarzen Magie, dass der Glauben an das besonders geeignet sei, um jemanden als wahnhaft abzustempeln. Ausserdem sei es nicht verboten, daran zu glauben. Die Beschuldigte selbst sprach das Thema von sich aus nicht an. Wenn man jahrelang Schicksalsschläge hinnehmen müsse und unerklärliche Schmerzen habe, sei es nicht verwunderlich, wenn man irgendwann beim Okkulten landet, so der Verteidiger. Der Beschuldigten daraus eine Störung anzudichten, sei falsch.

Schizophren oder nicht schizophren?

Er kritisiert zudem das Gutachten, das der Frau die Krankheit attestiert. Dabei sei vernachlässigt worden, dass die Angeklagte durchaus ein traumatisches und schweres Leben geführt habe, welches auch Spuren hinterlassen habe.

Ausserdem habe der Gutachter keinen fundierten Bericht, sondern willkürliche Empfehlungen abgegeben. Die Zugersee Klinik, wo die Beschuldigte bereits Jahre früher freiwillig eingeliefert wurde, habe nie Anzeichen für eine gefährliche Schizophrenie festgestellt, so der Verteidiger.

«Ja, ich habe einen grossen Fehler gemacht und dazu stehe ich. Aber dass ich nun auch noch schizophren sein soll, das kann ich nicht verstehen.»

Die Beschuldigte vor Gericht

Eine psychische Krankheit verneint der Verteidiger nicht. Eine stationäre Therapie hält er jedoch für falsch. Die Beschuldigte habe Angst, in einer geschlossenen Institution weggesperrt und unter Medikamenten begraben zu werden. Er fordert, dass seine Mandantin aus der Haft entlassen und eine ambulante Therapie angeordnet wird.

Die Beschuldigte sagt dazu, sie habe ihr ganzes Leben lang ihr Bestes gegeben, etwa ohne Unterstützung ihren Sohn aufgezogen und nie Probleme gemacht und sich schikanieren lassen. «Irgendwann war genug. Ja, ich habe einen grossen Fehler gemacht und dazu stehe ich. Aber dass ich nun auch noch schizophren sein soll, das kann ich nicht verstehen.»

Gericht hält stationäre Therapie für sinnvoller

Das Gericht folgt schliesslich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilt die Beschuldigte zu einer stationären Therapie. Wie die Richterin ausführt, hätte der Angriff der Beschuldigten auf ihre Mutter tatsächlich zum Tod führen können und sei daher nicht als leicht einzustufen. Das Gericht erachtet es als gegeben, dass die Beschuldigte den Tod zumindest in Kauf nahm und vorsätzlich gehandelt hat. Es sei aber auch erwiesen, dass sie nicht mehr in der Lage war, ihre Handlungen zu steuern und somit schuldunfähig ist.

Das Gericht kommt zudem zum Schluss, dass das Gutachten, welche der Beschuldigten die paranoide Schizophrenie attestiert, nachvollziehbar ist. Die Kritik der Verteidigung vermöge dieses nicht umzustossen und es gebe keine ersichtlichen Gründe, davon abzuweichen. Es glaube daher ebenfalls, dass die Angeklagte tatsächlich an der Krankheit leidet.

Aufgrund deren sei es auch nicht auszuschliessen, dass die Beschuldigte wieder gewalttätig werde. Besserung könne nur eine stationäre Therapie bringen, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Besuch an Verhandlung
  • Anklageschrift
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