Streit um kantonalen Finanzausgleich

Stadt Luzern zerrt den Kanton vor Bundesgericht

Das Bundesgericht muss darüber entscheiden, ob Härtegelder an die Stadt Luzern bundesrechtskonform sind. (Bild: flickr / markus daams)

Die Stadt Luzern streitet sich mit dem Kanton über den Finanzausgleich. Es laufen mehrere Verfahren, eines davon liegt nun beim Bundesgericht.

Bei der letzten Aufgaben- und Finanzreform (AFR) sind 2018 zwischen dem Kanton und den Gemeinden Aufgaben im Umfang von 200 Millionen Franken neu verteilt worden. Sie trat vor zwei Jahren in Kraft, nachdem sich mehrere Gemeinden – darunter die Stadt Luzern – vergeblich vor Gericht gewehrt hatten.

Allerdings laufen weiterhin mehrere Gerichtsverfahren. Beispielweise um die Höhe des Härteausgleichs, der im Zuge der Aufgaben- und Finanzreform geschaffen wurde. Dieser umfasst vier Millionen Franken für die acht Gemeinden, die bei den Zahlungen in den Finanzausgleich übermässig stark zur Kasse gebeten werden. Betroffen ist davon auch die Stadt Luzern.

Härteausgleich für Stadt Luzern? Bundesgericht soll entscheiden

Nachdem sie im Juli vor Kantonsgericht verloren hatte (zentralplus berichtete), zog sie diesen Entscheid nun vor das Bundesgericht weiter. Das geht aus einem weiteren Entscheid hervor, den das Kantonsgericht am Montag veröffentlicht hat. Nun wird also das oberste Schweizer Gericht prüfen müssen, ob die gesetzliche Grundlage für den Härteausgleich mit dem Bundesrecht vereinbar ist – was die Stadt bezweifelt.

Aus dem neusten Entscheid des Kantonsgerichts geht zudem hervor, dass sich der Kanton bei der Festlegung der Beiträge an den Finanzausgleich 2020 zu Unrecht schon auf das neue Recht stützte – obwohl dieses noch nicht in Kraft war.

Beiträge 2020 werden wohl neu festgelegt

Der Kanton muss nun die Beiträge an den Finanzausgleich für die betroffenen Gemeinden neu festlegen. Und sich dabei auf die Regeln abstützen, die bis am 31. Dezember 2019 in Kraft waren. Für die Stadt Luzern dürfte das heissen, dass die Beiträge tiefer ausfallen. «Die konkreten Auswirkungen für die Stadt Luzern hängen von den Neuberechnungen des Finanzdepartements ab», meint Finanzdirektorin Franziska Bitzi auf Anfrage. «Grundsätzlich sehen wir uns bestätigt, dass bei der AFR18 die Rechtsstaatlichkeit in verschiedener Hinsicht verletzt wurde – sowohl bei der Rechtssetzung als auch bei der Rechtsanwendung», so Bitzi.

Finanzdirektor Reto Wyss bedauert gemäss einer Mitteilung den Entscheid des Kantonsgerichts. Es stütze damit die langjährige Praxis nicht. Diese liege letztlich – mitunter wegen des Budgetprozesses der Gemeinden – im Interesse der Gemeinden. «Der Kanton wird die konkreten Auswirkungen analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden», heisst es in der Mitteilung.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung des Kantons Luzern
  • Urteil des Kantonsgericht 7H 21 34/7H 21 35/7H 21 36/7H 21 38/7H 21 40
  • Medienanfrage an städtische Finanzdirektorin Franziska Bitzi
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