Entscheid des Kantonsgericht

Stadt Luzern muss Finanzausgleich hinnehmen

Das Kantonsgericht Luzern hat die Beschwerde der Stadt Luzern abgewiesen. (Bild: Symbolbild/Fotalia)

Das Luzerner Kantonsgericht hat die Beschwerde der Stadt Luzern abgewiesen. Sie war unzufrieden mit der Höhe des Härteausgleichs 2021.

Das Kantonsgericht weist mit Urteil vom 18. Juli die Beschwerde der Stadt Luzern gegen den Finanzausgleich 2021 ab. Umstritten war nicht der eigentliche Finanzausgleich, sondern die Höhe des Härteausgleichs. Dieser ist Teil der Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) und umfasst vier Millionen Franken für acht Gemeinden.

Zu den Gemeinden, die besonders hohe Beiträge zahlen müssen, gehört auch die Stadt Luzern. Sie muss 2021 deutlich mehr einzahlen als noch in den Vorjahren. Nämlich 1,12 Millionen Franken.

Das Kantonsgericht kam allerdings zum Schluss, dass der Härteausgleich unabänderlich festgelegt ist. Denn die Beiträge sind für sechs Jahre fixiert. Das Gericht hat geprüft, ob die gesetzliche Grundlage für den Härteausgleich mit dem Bundesrecht, insbesondere von verfassungsmässigen Rechten, vereinbar sei.

Das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es kann mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht angefochten werden.

  • Gerichtsurteil H 21 33 des Kantonsgerichts Luzern
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