Luzernerin wegen Schwarzarbeit verurteilt

So wollte eine Eisenlegerfirma die Behörden täuschen

In der Eisenlegerbranche kommt es immer wieder zu Schwarzarbeit. (Bild: Fotolia)

Die Chefin einer Luzerner Eisenlegerfirma beschäftigte wiederholt Ausländer ohne Arbeitserlaubnis. Dabei setzte sie auch auf Subunternehmen. Es ist ein Vergehen, das weitverbreitet und schwierig zu verfolgen ist.

Um ihre Firma und sich selbst über Wasser zu halten, griff die Geschäftsführerin des Luzerner Tiefbauunternehmens tief in die Kiste mit den schmutzigen Tricks. Angeklagt war sie gleich wegen mehrerer Vergehen. So soll sie unter anderem Geld der Firma in den eigenen Sack gesteckt, Firmenkonten vor den Steuerbehörden verschleiert und in einem Konkursverfahren Mittel der Firma verschleudert haben. Die Firma ist mittlerweile in Liquidation.

Besonders unbelehrbar war sie, wenn es um Schwarzarbeit geht. So beschäftigte sie die vergangenen zehn Jahre immer wieder Ausländer auf Baustellen der Firma, obwohl sie wusste, dass diese keine Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung hatten. Dafür wurde sie 2015 vom Bezirksgericht Kriens sowie 2016 und 2019 durch die Staatsanwaltschaft Sursee verurteilt.

Löhne via Zwischenfirma bar ausbezahlt

Nun wurde sie durch das Luzerner Kriminalgericht erneut verurteilt. Dies, weil sie die vergangenen Jahre Eisenleger beschäftigt hatte, die aus Rumänien, Kosovo, Serbien oder Iran stammten und keine Arbeitsbewilligung hatten.

Dabei nutzte die Beschuldigte auch eine Zwischenfirma. Gemäss Urteil schloss sie 2019 mit einem Rumänen, den sie zuvor als Eisenleger schwarz beschäftigt hatte, einen Deal ab. Dieser sollte in Zug eine Zweitfirma übernehmen und bei dieser Arbeiter anstellen, die dann einzig für das Tiefbauunternehmen der Beschuldigten arbeiteten. Der Rumäne wurde also im Handelsregister des Kantons Zug als Geschäftsführer eingetragen und tat, wie ihm geheissen. Wo die Arbeiter eingesetzt wurden, bestimmte die Beschuldigte. Die Löhne zahlte sie von ihrem Firmenkonto in bar aus.

Um die Behörden zu täuschen, überwies sie die Löhne allerdings teilweise auf das Konto der Zweitfirma, wo sie diese dann wieder abhob.

Der Trick mit den Subunternehmen

Der Trick mit den Subunternehmen ist weitverbreitet und die Eisenlegerbranche bekannt für Schwarzarbeit. Die Krux: Grosse Baufirmen lagern die Armierungsarbeiten oft an andere, kleinere Firmen aus. Die grossen Firmen müssen so keine Sozialversicherungen zahlen, und die Verantwortung der illegalen Beschäftigung wird nach unten delegiert.

Oft ist ein Netz von Unternehmen am Werk, welches es schwierig macht nachzuvollziehen, wer nun wo angestellt ist. Wie die Zeitungen von «CH Media» kürzlich schrieben, würden in diesem Durcheinander oft noch Clans aus dem Balkan mitmischen.

«Entsprechende» Dunkelziffer im Kanton Luzern

Dass der Kampf gegen Schwarzarbeit kompliziert ist, betont auch die Kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht (Kiga) von WAS Wirtschaft Arbeit Soziales. «Wie viele Fälle von Schwarzarbeit es im Kanton Luzern effektiv gibt, können wir nur mutmassen. Es gibt bestimmt eine entsprechende Dunkelziffer», schreibt das Amt auf Anfrage von zentralplus.

Die Kiga führt Kontrollen auf Baustellen und in Betrieben durch, gestützt auf Meldungen anderer Behörden oder Drittpersonen. 2023 fanden im Kanton Luzern 251 Betriebs- und 606 Personenkontrollen statt. Dabei stellten die Gerichtsbehörden 404 Verstösse fest. Verglichen mit den Vorjahren – 2022 waren es 245 Verstösse und 2021 derer 338 – ein erhöhter Wert, welcher allerdings auf eine Änderung in der Statistikauswertung zurückzuführen sei, so die Aufsicht. Auch seien Mehrfachverstösse pro Fall möglich.

Eine Tendenz zeigt die Statistik derweil nicht. Seit 2017 bewegten sich die Kontrollen und festgestellten Verstösse in einem ähnlichen Rahmen. Seit 2020 würden die Kiga und die Polizei allerdings vermehrt koordinierte Kontrollen auf Baustellen durchführen. So etwa auch vergangenen Sommer, als die Polizei auf einer Baustelle in Kriens vier Personen festnahm und damit für Schlagzeilen sorgte (zentralplus berichtete).

Verstösse «nicht mehr als leicht einzustufen»

Arbeitgeber, die illegal Personen beschäftigen, müssen mit hohen Bussen rechnen und können bis zu fünf Jahre von öffentlich ausgeschriebenen Aufträgen ausgeschlossen werden. So steht es im Bundesgesetz gegen Schwarzarbeit.

Im Fall der Geschäftsführerin, die sich nun verantworten musste, verhängte das Kriminalgericht eine Geldstrafe von 180 Tagesätzen zu je 70 Franken, das macht total 12’600 Franken. Die wiederholten Verstösse seien «nicht mehr als leicht einzustufen», schreibt das Gericht in seinem Urteil. Die Strafe ist unbedingt.

Wegen der anderen Vergehen kassiert die Beschuldigte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bedingt bei einer Probezeit von vier Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Urteil des Kriminalgerichts vom 7. März
  • Schriftlicher Austausch mit der Kantonalen Industrie- und Gewerbeaufsicht (Kiga)
  • Artikel Zeitungen von «CH Media»
  • Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit
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3 Kommentare
  • Profilfoto von Gewesener Polier
    Gewesener Polier, 25.04.2024, 17:46 Uhr

    Problem, wer will noch Eisenlegen auf Baustellen, sicher kein Schweizer. Ist knüppelharte Arbeit bei jedem Wetter unter Akkord!

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  • Profilfoto von Paul
    Paul, 20.04.2024, 02:01 Uhr

    Was für ein Witz. Da gibts mit abzug der Bussgelder noch einen fetten Gewinn für den Chef …… verarschung pur für Normalarbeitende.

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  • Profilfoto von Baldo
    Baldo, 19.04.2024, 12:54 Uhr

    Sorry, das soll eine harte Strafe sein? Eine Unbelerbare mehrfache Wiederholungstäterin die, die Gesetze und Gerichte verhöhnt, bekommt "eine harte Strafe von 12600 Fr., die muss am Boden zerstört sein.

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