Strafbefehl der Staatsanwaltschaft

Schwarzarbeit in Zuger Beiz: Wirt bestraft

In einem Zuger Restaurant arbeitete eine Aushilfe ohne Bewilligung. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Bei ihm arbeitete eine Frau ohne Arbeitsbewilligung in der Küche, deshalb büsst die Staatsanwaltschaft einen Zuger Gastronomen.

Nur drei Tage servierte die Mitarbeiterin und stand in der Küche. Doch das reicht für eine Verurteilung der Zuger Staatsanwaltschaft: Sie büsst den Inhaber eines Zuger Lokals, da er gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz verstossen hat.

Die Frau, die im vergangenen Herbst im Restaurant aushalf, hielt sich zwar legal in der Schweiz auf. Allerdings hätte sie eine Arbeitsbewilligung gebraucht, über die sie nicht verfügte. Gegen die Mitarbeiterin läuft ein separates Verfahren, der Verfahrensstand ist unbekannt. Wie ein kürzlich veröffentlichter Strafbefehl indes zeigt, verurteilt die Staatsanwaltschaft den Wirt zu 500 Franken Busse. Hinzu kommen 300 Franken Gebühren.

In einem anderen Fall kam es zu drei Verurteilungen

Indem er die Frau beschäftigt habe, hätte er ihre illegale Handlung begünstigt, heisst es im Strafbefehl. Der Wirt hätte «bei Aufbringen der angebrachten Sorgfalt» erkennen müssen, dass seine Aushilfe eine Bewilligung benötigte.

Es ist nicht der erste Fall von Schwarzarbeit in der Zuger Gastronomie. Erst vor kurzem wurde bekannt, dass in einem anderen Zuger Restaurant gleich drei illegale Mitarbeiter aufgegriffen wurden. Die Männer wurden bereits strafrechtlich belangt (zentralplus berichtete).

Wie die Zuger Strafverfolgungsbehörden auf Anfrage bestätigten, wurde auch der Inhaber dieses Restaurants verurteilt. Da der Strafbefehl zum Zeitpunkt der Anfrage aber nicht rechtkräftig war, lag er noch nicht zur öffentlichen Einsicht auf.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl 1 A 2023 312 der Zuger Staatsanwaltschaft
  • Schriftliche Anfrage die Medienstelle der Zuger Strafverfolgungsbehörden
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


2 Kommentare
  • Profilfoto von Kai
    Kai, 10.10.2023, 00:12 Uhr

    Oh davon gibt es in Zug recht viele!! Vor allem in der Gastronomie wird es stark vernachlässigt ☹️

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Hans Stebel
    Hans Stebel, 09.06.2023, 11:26 Uhr

    Muss zugeben, ich habe bei keinem meiner nicht CH Passbesitzer Mitarbeiter geprüft, ob diese überhaupt arbeiten dürfen. Wenn die den Arbeitsvertrag unterschreiben ging ich bisher immer davon aus, dass die auch dürfen.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon