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Bei ihm arbeitete eine Frau ohne Arbeitsbewilligung in der Küche, deshalb büsst die Staatsanwaltschaft einen Zuger Gastronomen.
Nur drei Tage servierte die Mitarbeiterin und stand in der Küche. Doch das reicht für eine Verurteilung der Zuger Staatsanwaltschaft: Sie büsst den Inhaber eines Zuger Lokals, da er gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz verstossen hat.
Die Frau, die im vergangenen Herbst im Restaurant aushalf, hielt sich zwar legal in der Schweiz auf. Allerdings hätte sie eine Arbeitsbewilligung gebraucht, über die sie nicht verfügte. Gegen die Mitarbeiterin läuft ein separates Verfahren, der Verfahrensstand ist unbekannt. Wie ein kürzlich veröffentlichter Strafbefehl indes zeigt, verurteilt die Staatsanwaltschaft den Wirt zu 500 Franken Busse. Hinzu kommen 300 Franken Gebühren.
In einem anderen Fall kam es zu drei Verurteilungen
Indem er die Frau beschäftigt habe, hätte er ihre illegale Handlung begünstigt, heisst es im Strafbefehl. Der Wirt hätte «bei Aufbringen der angebrachten Sorgfalt» erkennen müssen, dass seine Aushilfe eine Bewilligung benötigte.
Es ist nicht der erste Fall von Schwarzarbeit in der Zuger Gastronomie. Erst vor kurzem wurde bekannt, dass in einem anderen Zuger Restaurant gleich drei illegale Mitarbeiter aufgegriffen wurden. Die Männer wurden bereits strafrechtlich belangt (zentralplus berichtete).
Wie die Zuger Strafverfolgungsbehörden auf Anfrage bestätigten, wurde auch der Inhaber dieses Restaurants verurteilt. Da der Strafbefehl zum Zeitpunkt der Anfrage aber nicht rechtkräftig war, lag er noch nicht zur öffentlichen Einsicht auf.
- Strafbefehl 1 A 2023 312 der Zuger Staatsanwaltschaft
- Schriftliche Anfrage die Medienstelle der Zuger Strafverfolgungsbehörden
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