«Blick» rückt die Zahlen raus

Jolanda Spiess-Hegglin: Ringier akzeptiert Urteil

Jolanda Spiess-Hegglin im Interview mit SRF vor dem Kantonsgericht Zug. (Bild: ber)

Der «Blick» muss dem Kantonsgericht Zug eine Reihe von Informationen aushändigen, die er eigentlich geheim halten wollte. Es geht um den Gewinn, den der Verlag Ringier mit der persönlichkeitsverletzenden Berichterstattung über Jolanda Spiess-Hegglin erzielt hat.

Der «Blick» muss dem Kantonsgericht Zug Angaben zu Seitenaufrufen, Absatz, Aboverkäufen und Werbeeinnahmen liefern. Damit wollen die Richter ausrechnen, wie viel Gewinn der Verlag Ringier mit vier Artikeln gemacht hat, die in den Jahren 2014 und 2015 über Jolanda Spiess-Hegglin erschienen sind (zentralplus berichtete).

In den Artikeln ging es um Geschehnisse an der Zuger Landammannfeier im Jahr 2014. Nach der offiziellen Feier kam es zwischen der damaligen Kantonsrätin Spiess-Hegglin (ALG) und einem SVP-Kantonsratskollegen zu einem Sexualkontakt. Die Boulevardzeitung berichtete bis ins letzte Detail über die Ereignisse. Und missachtete dabei die Intimsphäre der Beteiligten.

Nun bestätigt das Kantonsgericht Zug gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass der Teilentscheid rechtskräftig geworden ist. Das heisst: Beide Parteien haben darauf verzichtet, das Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen. Ringier hat nun 60 Tage Zeit, die Informationen zu liefern.

Für Ringier könnte der Fall «Spiess-Hegglin» teuer werden

Als Nächstes geht es jetzt um die Gewinnherausgabe. Diese läuft in drei Schritten ab: «In einem ersten Schritt ist zu eruieren, ob und in welchem Umfang ein Umsatz mittels der Publikation eines rechtswidrigen Artikels generiert wurde», so das Kantonsgericht in seinem Entscheid (zentralplus berichtete). In einem zweiten Schritt werden die Kosten für die «Produktion» der Artikel abgezogen. «In einem letzten Schritt ist schliesslich der errechnete Gewinn ermessensweise im Hinblick auf die Kausalität zu begrenzen und zu bereinigen.»

Konkret heisst das: Das Verlagshaus Ringier muss die Zahlen liefern und das Kantonsgericht Zug legt dann fest, wie viel der «Blick» Jolanda Spiess-Hegglin zahlen muss. Über den Betrag kann derzeit nur spekuliert werden, weil es keine Vergleichsfälle gibt. Klar ist nur: Der Streitwert liegt bei über 30'000 Franken.

Verwendete Quellen
  • SDA-Meldung zum Beispiel beim «Tages-Anzeiger»
  • Urteil A1 2020 56 des Kantonsgerichts Zug
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Pantoffelheld
    Pantoffelheld, 07.09.2022, 21:14 Uhr

    Sehr interessant auch für alle Mitbewerber. Ich habe das Gefühl, dass diese (und wir Konsument/Leser) nur selten einen Einblick in solche Zahlen bekommen. Aus meiner Sicht ein richtiger Schritt in Sachen Transparenz.

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