Einsprachen gegen Umnutzung

Hickhack um geplanten Sexbetrieb in Baar

Im Gebäude dieser Garage soll ein Sexbetrieb legalisiert werden. (Bild: Beat Holdener)

Nachdem ein Garagist ein Gesuch für die Umnutzung einer Wohnung zu einem Sexbetrieb eingereicht hat, ist in Baar eine Diskussion entflammt. Aussagen des Bauchefs legen nahe, dass das Problem eher die Nutzung der Fläche als Wohnung denn der Sexbetrieb sein könnte.

Baugesuche werden bei der Gemeinde aufgelegt, damit gegen sie Einsprache erhoben werden kann. So auch bei der geplanten Umnutzung einer Wohnung als Sexbetrieb in der Altgasse in Baar (zentralplus berichtete). Der Garagist will so seinen Betrieb retten, der wie viele andere unter der Coronakrise ächzt.

Doch dagegen regt sich Widerstand: Rund 150 Unterschriften hat Anwohner Markus Blaser laut «Zuger Zeitung» unter seiner Einsprache versammelt.

Homeoffice als Grund für Einsprache

Die Gründe der Einsprecher dürften vielfältig sein. Gegenüber zentralplus hat sich ein Anwohner gemeldet, der sich um künftige Lärmstörungen sorgt. In der Einsprache wird dieser Umstand so umschrieben, dass in Zeiten von Homeoffice immer mehr Leute daheim arbeiten müssten.

Anders gesagt: Die Lärmsensibilität nimmt zu und reger (Auto-)Verkehr in der Umgebung würde die gewünschte Ruhe stören. Im Gebiet Altgasse gibt es rund 90 Wohnungen, rund 20 Gewerbeflächen und einige Briefkastenfirmen. Das Land gehört vorwiegend der Korporation.

Nur eine Wohnung pro Gewerbebetrieb erlaubt

Gut möglich, dass der Fall noch vor Gericht landet. Auch deshalb äussert sich der Bauchef der Gemeinde Baar, Jost Arnold, gegenüber der «Zuger Zeitung» vorsichtig. Er verweist darauf, dass das Gebiet laut Zonenplan heute ein Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsgebiet ist. Es gebe aber ältere Wohnungen im Gebiet Altgasse, die bereits vor dieser Einzonung entstanden sind. Deren Bestand ist geschützt.

Für neue Gewerbebetriebe gilt aber, dass maximal eine Wohnung pro Betrieb – meist für den Betreiber gedacht – erlaubt ist.

Mit erhöhter Lärmbelastung muss gerechnet werden, aber...

Mit einer erhöhten Lärmbelastung muss in der besagten Zone aber so oder so gerechnet werden – egal ob sie von einem Sexbetrieb oder einer Werkstatt herrührt. Die Aussagen von Bauchef Jost legen nahe, dass es eher die bisherige Nutzung als Wohnung ist, die problematisch werden könnte. Denn die Wohnung in der erwähnten Garage gehöre eben nicht zum besagten geschützten Bestand.

Ob diese möglicherweise unrechtmässige Nutzung als Wohnfläche mit der Überführung in einen Gewerbebetrieb im Nachhinein legalisiert werden kann, lässt er offen. Klar ist: Die Geschichte ist wohl noch nicht zu Ende erzählt, nimmt aber möglicherweise eine komplett neue Wendung.

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