Krach in Zuger Wohngemeinschaft

Mit versteckten Konzert-Tickets erzwang Untermieter eine Mietreduktion

Die WG-Gspändli gerieten sich wegen der Miete in die Haare. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Ein Mann hat Konzertbillette seiner WG-Kollegin verschwinden lassen ­– und sie so dazu genötigt, auf Mietzahlungen zu verzichten. Der kuriose Fall endet jetzt mit einem Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft.

Nirgendwo in der Schweiz sind die Mieten so hoch wie im Kanton Zug. Kein Wunder, schliessen sich vor allem junge Leute gerne in Wohngemeinschaften zusammen – geteiltes Leid ist schliesslich halbes Leid.

Wer schon mal ein Zimmer auf den einschlägigen Portalen ausgeschrieben hat, der weiss aber: Da kommen teilweise ganz schön schräge Kandidaten, um sich die Wohnung anzuschauen. Es gilt vorsichtig zu sein, mit wem man die Wohnung teilt.

Davon könnte eine junge Zugerin ein Lied singen. Sie hatte einen besonders dreisten WG-Partner, der auch vor Erpressung nicht zurückschreckte.

Verzichtserklärung gegen Konzerttickets

Im November 2018 schlich sich der damals 39-Jährige ins Zimmer seiner Mitbewohnerin und durchsuchte ihren Schrank. Dort fand er drei Billette für ein Konzert, das am Abend stattfinden sollte. Kurzerhand nahm er sie an sich und versteckte sie.

Als die Mitbewohnerin am Nachmittag nach Hause kam, waren die Tickets verschwunden. Er würde sie ihr gern zurückgeben, verkündete der WG-Partner. Aber nur, wenn sie ihm schriftlich bestätigen würde, dass er ihr kein Geld mehr schulde.

Monatelang zahlte er zu wenig

In Tat und Wahrheit war dem nicht so. Der Untermieter hatte der jungen Frau wiederholt zu wenig Mietzins gezahlt – weshalb sie sich zunächst auch weigerte, den Wisch zu unterschreiben.

Eine Stunde lang liess er sie schmoren, während sie zunehmend verzweifelt die Tickets suchte. Welche Band an jenem Abend spielte, ist nicht bekannt. Die Frau aber muss ein grosser Fan gewesen sein. Als die Zeit langsam knapp wurde, gab sie auf. Und unterschrieb die Bestätigung, dass keine Mietrückstände offen seien.

Geldstrafe und Busse wegen Nötigung

Mit der Erpressung liess die Frau den Mitbewohner aber nicht durchkommen. Sie erstattete Anzeige wegen Nötigung – und die Zuger Staatsanwaltschaft kommt nun zum gleichen Schluss.

Sie verurteilt den deutschen Monteur zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 100 Franken. Diese wird fällig, wenn er innerhalb von zwei Jahren rückfällig wird. Sofort bezahlen muss der Mann eine Busse von 300 Franken.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon