In ihrer Heimat würde sie verfolgt

Lesbische Bosnierin darf vorerst in Luzern bleiben

In der Schweiz ist die Diskriminierung von Homosexuellen verboten. Unklar ist, ob in Bosnien die entsprechenden Gesetze durchgesetzt werden.

Gewalt gegen Homosexuelle ist in Bosnien fast an der Tagesordnung. Dennoch bezeichnen die Luzerner Behörden den Staat für sie als sicheres Herkunftsland. Das Bundesgericht hat das Amt für Migration nun zurückgepfiffen.

Es begann als eine grosse Liebe, die sich gegen alle Hindernisse durchgesetzt hatte. Eine Bosnierin folgte 2014 ihrem Herzen – zu ihrer Lebenspartnerin in die Schweiz. Diese hatte eine Aufenthaltsbewilligung und durfte ihre Freundin daher im Rahmen eines Familiennachzugs in die Schweiz holen. Die beiden lebten in einer eingetragenen Partnerschaft.

Sich auf diese Weise zu ihrer Lebenspartnerin zu bekennen, dürfte für die Bosnierin nicht leicht gewesen sein. Ihr Herkunftsland ist durch eine stark patriarchalische und orthodox-religiöse Gesellschaft geprägt. Homosexuelle Menschen werden diskriminiert, aus der Gesellschaft ausgeschlossen und sogar tätlich angegriffen.

Die Homosexualität lässt sich nicht mehr verheimlichen

In der Schweiz konnte das Paar in Sicherheit leben. Zwei Jahre nach dem Zusammenzug zerbrach die Beziehung allerdings. Seither steht die Bosnierin vor einem grossen Problem. Die Behörden haben ihre Aufenthaltsbewilligung widerrufen und wollen sie zurück in ihre Heimat schicken.

Die Frau befürchtet, dort massiver Diskriminierung ausgesetzt zu sein. Die Möglichkeit, ihre Homosexualität zu verheimlichen, sei ihr nämlich genommen worden, weil ihre Expartnerin die Trennung auf Facebook publik gemacht habe.

Dies habe sich in ihrer Heimat wie ein Lauffeuer verbreitet. Freundschaften seien gekündigt worden, ihre Familie habe den Kontakt abgebrochen und sie sei in ihrem Dorf zur «persona non grata» geworden.

Gewalt gegen Lesben und Schwule nimmt zu

Rechtlich gilt Bosnien als sicheres Herkunftsland für Homosexuelle. Grund: 2016 ist das Antidiskriminierungsgesetz angepasst worden, wodurch homosexuellen Personen heute Schutz geboten wird. Zumindest theoretisch.

Die Realität sieht anders aus: Der Pink Report 2017, ein Bericht über die Menschenrechte von LGBT-Personen in Bosnien und Herzegowina, stellt fest, dass insbesondere die häusliche Gewalt gegen Homosexuelle im Jahr 2017 deutlich zugenommen hat.

Amt für Migration muss die Situation abklären

Von den Luzerner Behörden und dem Kantonsgericht wurden diese Tatsachen ignoriert. Das Bundesgericht fand das nicht in Ordnung. Es kam zum Schluss, dass die Vorinstanzen zu Unrecht davon ausgegangen sind, dass kein nachehelicher Härtefall vorliegt. Dass Diskriminierung rechtlich verboten ist, reiche nicht aus. Entscheidend sei, ob die bestehenden Gesetze auch durchgesetzt würden.

Das Bundesgericht hat den Fall im Juli 2019 an das Kantonsgericht zurückgewiesen. Dieses hat die Entscheide des Justiz- und Sicherheitsderpartements und des Amts für Migration jetzt aufgehoben, welche die Frau wegweisen wollten. Wie aus einem aktuellen Entscheid hervorgeht, muss Letzteres nun umfangreichere Abklärungen machen und neu entscheiden. In der Zwischenzeit darf die Frau in der Schweiz leben.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon