Jäger verscheucht: Luzerner Bauer vom Kantonsgericht Luzern verurteilt
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Ein Luzerner Landwirt hat im November 2017 versucht, ein paar Jäger von seinem Land zu vertreiben – weil diese die Autos falsch parkiert hatten. Dabei hat er den Bogen überspannt: Das Kantonsgericht spricht ihn der Nötigung schuldig.
Es war Schnee angekündigt an jenem verhängnisvollen Novembertag. Deshalb wollte der Luzerner Bauer mit seinem Sohn Siloballen von einem Platz in den Stall räumen. Als die beiden vor Ort ankamen, sahen sie das Vorhaben verunmöglicht. Der Zugang wurde versperrt durch Autos von Jägern, die auf Treibjagd waren.
Der Landwirt ging auf mehrere Jäger zu und forderte sie auf, umgehend sein Land zu verlassen. Der erste Jäger machte sich umgehend aus dem Staub. Der zweite jedoch weigerte sich. Grund: Ist eine Jagd erstmal angehornt, darf ein Jäger seinen Posten nicht ohne Rücksprache mit dem Jagdleiter verlassen.
«Wer bereit ist, ein Gewehr kaputtzuschlagen, dem ist noch mehr zuzutrauen»
Da sah der Bauer rot. Er schnappte sich das Gewehr des Mannes und drohte damit, dieses gegen einen Baum zu schlagen. Das Kantonsgericht legt ihm das als versuchte Nötigung aus. «Mit Gewalt gegen Sachen kommt meist zum Ausdruck, es werde auch vor Gewalt gegen das Opfer keineswegs zurückgeschreckt», schreiben die Richter in ihrem Urteil.
Doch dabei blieb es nicht. Der Bauer machte sich sodann auf, den dritten Jäger vom Grundstück zu verjagen. Was genau geschah, ist umstritten. Der Jäger sagte gegenüber der Polizei, der Bauer habe ihn am Kragen gepackt und dann gegen das Knie getreten, um ihn zu Boden zu bringen. Der Sohn – ein Schwinger – habe sich neben seinem Vater aufgebaut, um der Forderung Nachdruck zu verleihen.
Der Bauer hingegen sagte vor dem Kantonsgericht, er habe Angst bekommen, dass der Jäger auf ihn schiesse. Der habe schon den Finger am Abzug gehabt. Deshalb habe er seinen Sohn um Hilfe gerufen und den Mann an der Jacke angefasst, um ihn aus Distanz zu halten.
Plötzlich wird die Erinnerung ungenau
Das Kantonsgericht jedoch schenkt dieser Darstellung wenig Glauben. Es falle auf, dass der Landwirt sich sehr detailliert an den Tag erinnere – aber ausgerechnet zum eigentlichen Kerngeschehen sage er kaum etwas. Das spreche gegen die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen.
Das Kantonsgericht spricht den Bauer daher zusätzlich wegen Tätlichkeiten und der Störung des Jagdbetriebs schuldig. Die Richter verhängen eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 50 Franken. Die 500 Franken werden fällig, wenn der Mann innerhalb von zwei Jahren rückfällig wird. Sofort bezahlen soll er zudem eine Busse von 600 Franken.
Der Sohn kann nichts dafür, dass er einschüchternd wirkt
Anders als das Bezirksgericht Willisau spricht das Kantonsgericht den Sohn frei. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Gehilfenschaft zur Störung des Jagdbetriebs vorgeworfen. Seine kräftige Erscheinung hätte die Jäger eingeschüchtert. Jedenfalls habe die Forderung des Vaters durch die Anwesenheit seines Sohnes mehr Eindruck gemacht, als wenn der Bauer alleine bei den Jägern aufgetaucht wäre.
Das Kantonsgericht sieht das anders. Es gebe «keine Anhaltspunkte, dass sich der Sohn seiner Wirkung bewusst war», schreibt es im Urteil. «Alleine seine physische Erscheinung kann nicht zu seinem Nachteil gewertet werden», finden die Richter.
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